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07/12/2000 08:52

Kirchenrecht zur Zeit des dritten Kreuzzugs

Robert Emmerich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Julius-Maximilians-Universität Würzburg

    Mit der Entwicklung des Kirchenrechts im 12. Jahrhundert, zur Zeit des dritten Kreuzzugs, befassen sich Wissenschaftler an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Würzburg: Ein Team um Prof. Dr. Stephan Haering arbeitet drei kirchenrechtliche Kommentarsammlungen auf.

    Damit Recht auch Recht bleiben kann, muss es niedergeschrieben werden. Und um in der Praxis richtig angewendet zu werden, sind Fallbeispiele und Kommentare nötig. Darin unterscheiden sich unsere heutigen Gesetzbücher prinzipiell nicht von dem in wenigen Pergamenthandschriften aufgezeichneten Kirchenrecht des ausgehenden 12. Jahrhunderts.

    Weil Recht interpretierbar ist und auch zu allen Zeiten mit Freude interpretiert wurde, kam früh das Bedürfnis nach Klarheit und Eindeutigkeit auf. Schließlich sichert erst die systematische Sammlung der bestehenden Rechtsvorschriften die Möglichkeit, sich in Streitfällen auf sie zu berufen. Das zeigt sich zum Beispiel in der älteren Feststellung "Es steht geschrieben ..." ebenso wie in der heutigen Redewendung "schwarz auf weiß".

    Der 1998 verstorbene Würzburger Kirchenrechtler Prof. Dr. Rudolf Weigand hatte es sich zur Aufgabe gemacht, die anglo-normannische Schule der Lehrmeinungen zu erforschen, die am Anfang der kirchlichen Rechtswissenschaften außerhalb Italiens steht. Sein Ziel war es, drei Kommentarsammlungen - von den Fachleuten Summen genannt - aus der Zeit des dritten Kreuzzugs der Fachwelt und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen: Zum einen die äußerst umfangreiche Summa Lipsiensis, zum anderen zwei Werke des Magister Honorius, die Dekretsumme "De iure canonico tractaturus" und die Quaestionensumme "De questionibus decretalibus tractaturi".

    Der Magister Honorius stammte aus Kent. Seine Lehrtätigkeit, die er erst in Paris, später in Oxford ausübte, fällt etwa in die Zeit von 1185 bis 1195. Danach ist er Archidiakon von Richmont und auch von königlicher Seite anerkannt. König Johann schickt ihn 1205 als Gesandten nach Rom. Allerdings wird Honorius später ins Gefängnis geworfen, da er Schulden beim König hat und sie nicht begleicht. 1210 kommt er wieder frei, doch inzwischen ist ein anderer Archidiakon von Richmont. Über das Ende des streitbaren Kirchenrechtlers ist nichts bekannt.

    Die Veröffentlichung seiner umfangreichen Kommentare zum Kirchenrecht soll nun zum Abschluss gebracht werden. Das Projekt wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördert; die Leitung liegt bei Prof. Dr. Stephan Haering, dem Nachfolger Prof. Weigands an der Universität Würzburg, und Prof. Dr. Peter Landau, Rechtsgeschichtler an der Universität München. Die drei Kommentarsammlungen sollen in der in Rom herausgegebenen kirchenrechtlichen Reihe "Monumenta Iuris Canonici" erscheinen.

    Die Editionen umfassen den Text der Kommentarsammlungen selbst sowie deren Varianten in den erhaltenen Handschriften und die benutzten Quellen. Sie werden die Grundlagen für weiterführende Auswertungen liefern. Die Forscher wollen ihre Ergebnisse auch über das Internet zugänglich machen.

    Weitere Informationen: Prof. Dr. Stephan Haering, T (0931) 31-2264, Fax (0931) 888-7076, E-Mail:
    stephan.haering@mail.uni-wuerzburg.de


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    Criteria of this press release:
    History / archaeology, Law, Philosophy / ethics, Politics, Religion
    transregional, national
    Research projects
    German


     

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