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07/17/2000 14:52

Sozialausgaben des Bundes 1992 bis 2003

Clemens Esser Geschäftsstelle
Institut "Finanzen und Steuern" e.V.

    Die Soziallastquote im Bundeshaushalt erreichte 1999 mit 41,4 v.H. ihr bisheriges Höchstniveau, das auch in den nächsten Jahren in etwa beibehalten wird. Mehr als vier Fünftel der Sozialausgaben des Bundes fließen an die Rentenversicherung bzw. werden für die arbeitsmarktpolitische Flankierung benötigt.

    Das Institut "Finanzen und Steuern" (IFSt) kommt in seiner Schrift Nr. 384 (Bearbeiter: Dr. Hans-Ludwig Dornbusch) zur Entwicklung der Sozialausgaben im Zeitraum 1992 bis 2003 zu folgenden Ergebnissen:
    Die Soziallastquote im Bundeshaushalt erreichte 1999 mit 41,4 v.H. ihr bisheriges Höchstniveau. Die Zuwachsrate der Sozialausgaben übertraf mit 10,4 v.H. den Haushaltsansatz der Vorgängerregierung um rund ein Drittel. Insoweit stellt die Abnahme der gesamten Sozialleistungen um 2,4 v.H. im laufenden Haushaltsjahr auch nur ein notwendiges Korrektiv zur exorbitanten Vorjahresausweitung dar. Schon ab dem Jahre 2001 sind die Zuwachsraten nach der mittelfristigen Finanzplanung wieder positiv. An eine Rückführung der Soziallastquote auf das Niveau vor der 93er Rezession von rund einem Drittel, wie von der alten Bundesregierung Jahr für Jahr als Planziel verkündet, wird offensichtlich nicht mehr gedacht. Vorerst jedenfalls begnügt sich die neue Bundesregierung mit der Zielsetzung, den Sozialausgabenanteil bis 2003 auf 41 v.H. zu stabilisieren.

    Mehr als vier Fünftel der Sozialausgaben des Bundes, die im Jahre 2000 auf rd. 196 Mrd. DM veranschlagt sind, fließen inzwischen in die Kassen der Rentenversicherung bzw. werden für die arbeitsmarktpolitische Flankierung benötigt. Nahezu alle anderen Ausgaben für die soziale Sicherung hat der Bund stetig reduziert. Der signifikante Rückgang der so genannten familienpolitischen Leistungen des Bundes ist lediglich die Folge einer Änderung des Auszahlungsmodus beim Kindergeld. Durch die Verrechnung der Kindergeldzahlung mit der Lohnsteuer für den größten Teil der Arbeitnehmer ab 1996 hat sich der Bund mit einem Schlag um 20 Mrd. DM entlastet. Die Kindergeldzahlungen sind ohnehin nur Sozialleistungen, soweit sie die steuerliche Berücksichtigung des Kinderexistenzminimums übersteigen. Die im Umstellungsjahr ausgewiesene Absenkung der Sozialleistungen des Bundes um 5 v.H. wie auch die Minderung seiner Gesamtausgaben um 2 v.H. waren also nicht das Ergebnis sparsamer Haushaltspolitik.

    Insgesamt aber halten sich die Haushaltsrisiken bei den Ausgaben des Bundes für die soziale Sicherung angesichts der verbesserten Konjunkturaussichten in Grenzen. Es lassen sich im Gegenteil weitere Ausgaben abbauen, die sozialpolitisch nicht mehr zwingend geboten sind. Dazu zählen das Erziehungsgeld, die nicht der Unterhaltssicherung dienende Grundrente für Minderbeschädigte im Rahmen der Kriegsopferversorgung und der staatliche Zuschuss zur Altershilfe für Landwirte.


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    Criteria of this press release:
    Economics / business administration, Law, Politics
    transregional, national
    Research results, Scientific Publications
    German


     

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