"Erfolgreiche Autonomie durch Mitgestaltung und Transparenz"
Hochschulrat wird mit externen Mitgliedern besetzt
RUB-Senat hat neue Grundordnung verabschiedet
Der Senat der Ruhr-Universität hat heute (25.10.) in seiner Sondersitzung eine neue Verfassung für die RUB verabschiedet. Die wichtigste Neuerung: Die Ruhr-Universität beruft einen Hochschulrat ein, dem ausschließlich externe Mitglieder angehören werden. Damit entsteht ein weiteres neues Hochschulorgan auf zentraler Ebene, die Fakultätskonferenz, die zwingend vorgeschrieben ist, wenn der Hochschulrat ausschließlich extern besetzt wird. Rektor Prof. Dr. Elmar Weiler äußerte die Überzeugung, dass die "Verfassung ein Ausdruck des Selbstverständnisses der Universität" sei und dass sie "außerordentlich gelungen" sei, "weil die Auswahl der Mitglieder des Hochschulrates an klare Regeln geknüpft ist". Und er ergänzte: "Das Gesamtgebilde steht der Uni gut zu Gesicht. Wir setzen die Tradition der Uni selbstbewusst fort." Aufgabe des Hochschulrats ist, das Rektorat zu beraten und zu beaufsichtigen. Insgesamt sechs Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sollen dem Hochschulrat angehören, sie werden bis zum Jahresende ernannt.
Text im Internet
Die neue Verfassung tritt in Kraft, wenn sie in den Amtlichen Bekanntmachungen der RUB veröffentlicht wird. Der noch nicht amtliche Text steht im Internet unter http://www.pm.rub.de/pm2007/msg00314.htm
Vorzüge nutzen, Bewährtes übernehmen
Eine 14-köpfige Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern aller Gruppen der RUB hat seit Beginn des Jahres die neue Verfassung im Auftrag des Senats erarbeitet. "Ziel war, die Vorzüge des NRW-Hochschulgesetzes zu nutzen und zu betonen, die Nachteile jedoch abzumildern", sagt Prof. Martin Burgi, Vorsitzender der Verfassungskommission der RUB. "Mit der heute verabschiedeten Verfassung ist uns das gelungen." Mit dem Hochschulrat holt sich die Universität externes Know-how an Bord. Vom unvoreingenommenen Blick der Hochschulratsmitglieder auf die Ruhr-Universität wird sie profitieren.
Eckpfeiler der neuen Verfassung
"Erfolgreiche Autonomie durch Mitgestaltung und Transparenz", unter dieser Überschrift hat Prof. Burgi die neue Verfassung erläutert: "Das eindeutig wichtigste und mächtigste Organ ist aber auch in Zukunft nicht der Hochschulrat, sondern das Rektorat". Die Eckpfeiler der neuen Verfassung sind: Die Bezeichnungen Rektor und Kanzler für die Hochschulleitung behält die RUB bei und setzt damit ihre Tradition fort. Neben Rektor und Kanzler wird es auch in Zukunft keine hauptberuflichen Rektoratsmitglieder geben. Der Senat wird unter anderem dadurch gestärkt, dass er aus seinen Reihen einen eigenen Vorsitzenden wählt. Organisatorische Grundeinheit der RUB bleiben die Fakultäten, die Verfassung erlaubt jedoch auch neue Organisationseinheiten ("weitere wissenschaftliche Einrichtungen"). Der Hochschulrat wird in Zukunft unter anderem die Rektoratsmitglieder wählen; er wird - basierend auf Empfehlungen und Stellungnahmen des Senats - zum Beispiel dem Hochschulentwicklungsplan, dem Wirtschaftsplan und Zielvereinbarungen der RUB zustimmen. Damit kompensiert der Hochschulrat den Teilrückzug des Landes aus der Hochschulplanung, das Land ist jedoch nach wie vor Träger der Rechtsaufsicht.
Weitere Informationen
Prof. Dr. Elmar Weiler, Rektor der RUB, Tel. 0234/32-22927, E-Mail: rektor@rub.de
Prof. Dr. Martin Burgi, Juristische Fakultät, Vorsitzender der Verfassungskommission, Tel. 0234/32-25275, E-Mail: LS.burgi@jura.rub.de
Criteria of this press release:
interdisciplinary
transregional, national
Organisational matters, Science policy
German
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