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09/05/2000 11:43

HRK-Präsident Landfried: "Nur halbes Ja zum BAföG-Reform-Entwurf"

Susanne Schilden Kommunikation
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

    HRK-Präsident Landfried: "Nur halbes Ja zum BAföG-Reform-Entwurf; die Forderung der HRK nach einer elternunabhängigen Ausbildungsförderung bleibt bestehen"

    Den von Frau Bundesbildungsministerin Bulmahn vorgelegten Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett am 27. September 2000 verabschieden soll, bezeichnete HRK-Präsident Professor Dr. Klaus Landfried heute in Bonn als eine deutliche Verbesserung der Ausbildungsförderung gegenüber dem derzeitigen Zustand.

    Dies gelte zum Beispiel für die Ausdehnung der Auslandsförderung und die Vereinheitlichung der Förderleistung in neuen und alten Bundesländern. Auch könnte die Begrenzung der Gesamtdarlehensbelastung auf 20.000,- DM bei Studierenden aus einkommensschwachen Familien Ängste vor einer zu hohen Darlehensbelastung vermindern. Die Neugestaltung der Studienabschlussförderung sei ein wichtiges Element in der Schaffung einer gerade in diesem Studienabschnitt so wichtigen kontinuierlichen Förderung. Auch die bedarfsgerechtere Berücksichtigung von Kindererziehung sei in diesem Zusammenhang positiv zu vermerken. Hiermit würden seit langem von der HRK erhobene Forderungen erfüllt.

    "Diese Verbesserungen ändern aber nichts daran, dass der im Durchschnitt von derzeit 640 DM auf 730 DM monatlich angehobene Fördersatz viel zu wenige Studierende erreichen wird," sagte Landfried. Die Anhebung der Freibeträge um sechs Prozent reiche nach den vielen Jahren ohne oder mit nur minimalen Anhebungen nicht aus. Außerdem fehlten weitere Darlehensmöglichkeiten für Studierende, die keine oder nur eine geringere BAföG-Förderung erhielten.

    "Die geplanten Netto-Ausgaben (3,1 Milliarden DM abzüglich der Darlehens-Rückflüsse von z.Zt. einer Milliarde DM) von 2,1 Milliarden DM liegen immer noch 1,5 Milliarden DM unter den Netto-Ausgaben des Jahres 1980 von nominal 3,6 Milliarden DM. Die reale Differenz liegt aufgrund des zwischenzeitlich eingetretenen Kaufkraftverlustes noch wesentlich höher. Zusätzlich fällt hierbei ins Gewicht, dass die Zahl der Studierenden im Jahr 1980 bei circa einer Million lag, die Studierendenzahl sich heute aber auf circa 1,8 Millionen Studierende beläuft," bilanzierte der HRK-Präsident.

    "Wir kommen nicht viel weiter, wenn nicht die Struktur der Ausbildungsförderung grundsätzlich verändert und zugleich nachhaltig entbürokratisiert wird. Auch die Forderung der HRK nach einer elternunabhängigen Förderung bleibt insoweit bestehen."

    HRK-Präsident Landfried: "Nur halbes Ja zum BAföG-Reform-Entwurf; die Forderung der HRK nach einer elternunabhängigen Ausbildungsförderung bleibt bestehen"

    Den von Frau Bundesbildungsministerin Bulmahn vorgelegten Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett am 27. September 2000 verabschieden soll, bezeichnete HRK-Präsident Professor Dr. Klaus Landfried heute in Bonn als eine deutliche Verbesserung der Ausbildungsförderung gegenüber dem derzeitigen Zustand.

    Dies gelte zum Beispiel für die Ausdehnung der Auslandsförderung und die Vereinheitlichung der Förderleistung in neuen und alten Bundesländern. Auch könnte die Begrenzung der Gesamtdarlehensbelastung auf 20.000,- DM bei Studierenden aus einkommensschwachen Familien Ängste vor einer zu hohen Darlehensbelastung vermindern. Die Neugestaltung der Studienabschlussförderung sei ein wichtiges Element in der Schaffung einer gerade in diesem Studienabschnitt so wichtigen kontinuierlichen Förderung. Auch die bedarfsgerechtere Berücksichtigung von Kindererziehung sei in diesem Zusammenhang positiv zu vermerken. Hiermit würden seit langem von der HRK erhobene Forderungen erfüllt.

    "Diese Verbesserungen ändern aber nichts daran, dass der im Durchschnitt von derzeit 640 DM auf 730 DM monatlich angehobene Fördersatz viel zu wenige Studierende erreichen wird," sagte Landfried. Die Anhebung der Freibeträge um sechs Prozent reiche nach den vielen Jahren ohne oder mit nur minimalen Anhebungen nicht aus. Außerdem fehlten weitere Darlehensmöglichkeiten für Studierende, die keine oder nur eine geringere BAföG-Förderung erhielten.

    "Die geplanten Netto-Ausgaben (3,1 Milliarden DM abzüglich der Darlehens-Rückflüsse von z.Zt. einer Milliarde DM) von 2,1 Milliarden DM liegen immer noch 1,5 Milliarden DM unter den Netto-Ausgaben des Jahres 1980 von nominal 3,6 Milliarden DM. Die reale Differenz liegt aufgrund des zwischenzeitlich eingetretenen Kaufkraftverlustes noch wesentlich höher. Zusätzlich fällt hierbei ins Gewicht, dass die Zahl der Studierenden im Jahr 1980 bei circa einer Million lag, die Studierendenzahl sich heute aber auf circa 1,8 Millionen Studierende beläuft," bilanzierte der HRK-Präsident.

    "Wir kommen nicht viel weiter, wenn nicht die Struktur der Ausbildungsförderung grundsätzlich verändert und zugleich nachhaltig entbürokratisiert wird. Auch die Forderung der HRK nach einer elternunabhängigen Förderung bleibt insoweit bestehen."


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    interdisciplinary
    transregional, national
    Science policy
    German


     

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