Dürfen Wissenschaftler öffentlich Kritik an kommerziellen Produkten üben? Ja, dürfen sie, so jedenfalls entschied das Landgericht Düsseldorf kürzlich im Falle eines von Bonner Urologen kritisierten Urintests auf Prostata-Krebs. Das Oberlandesgericht wies jetzt die Berufung der Herstellerfirma gegen das Urteil ab.
Vergangenen Sommer hatte die Universität Bonn eine Pressemitteilung herausgegeben, in der das mit dem Universitätsklinikum Bonn assoziierte "Urologische Netzwerk Bonn" vor Tests warnte, die eine Krebsdiagnose im Frühstadium mit hoher Treffsicherheit und ohne operative Entnahme einer Gewebeprobe versprechen. Die Bonner Urologen betonten, dass nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Stand Urintests eine Biopsie der Prostata nicht ersetzen könnten, da diese zur Sicherung der Diagnose unerlässlich sei.
Diese Aussagen versuchte die Firma DiaPat GmbH, ein Anbieter von Urintests auf Prostata-Krebs, mittels einer Abmahnung zu unterbinden. Die Bonner Urologen hielten jedoch an ihrer Stellungnahme fest und beriefen sich auf ihre Meinungsfreiheit und die unter dem Schutz des Grundgesetzes stehende Freiheit der Wissenschaften. Ein Ansicht, die auch die Justiz teilte: Die Anwälte von DiaPat versuchten vergeblich, eine einstweilige Verfügung gegen die Bonner Wissenschaftler zu erwirken. Sie gingen daraufhin in Berufung. Das Oberlandesgericht Düsseldorf setzte nun dem Eil-Rechtsstreit ein Ende: Es lehnte die Berufung ab.
Prostatakrebs ist die häufigste Krebserkrankung des Mannes. Je früher er erkannt wird, desto höher ist die Chance auf Heilung. Einige Harntests zur Früherkennung eines Prostatakarzinoms sind bereits auf dem Markt. Die Kosten von mehreren Hundert Euro werden von den Krankenkassen nicht übernommen.
http://idw-online.de/pages/de/news217946 - Pressemitteilung vom 9. Juli 2007
Criteria of this press release:
Medicine, Nutrition / healthcare / nursing
transregional, national
Organisational matters
German
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