Am Donnerstag, dem 31. Januar 2008, besucht die Ministerin der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Angela Kolb, um 15:45 Uhr die Hochschule Anhalt (FH). Sie wird im Rahmen des Seniorenkollegs einen Vortrag über das interessante Thema der Patientenverfügung halten.
In der Medizin werden fortlaufend neue Methoden für die Behandlung von lebensbedrohlichen Krankheiten, lebensrettende Maßnahmen nach einem Unfall oder lebensverlängernde Handlungen im Alter entwickelt. Die Einwilligung für eine Behandlung gehört zum Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen. Wenn sich Betroffene aber nicht äußern können, weil sie z. B. im Koma liegen oder dement sind, ist die Entscheidung über Art und Umfang einer Behandlung schwierig.
Eine Patientenverfügung kann hier Abhilfe schaffen. Darunter versteht man gegenwärtig eine schriftliche Anweisung des Patienten, durch die den Ärzten untersagt werden soll, bei feststehender Ausssichtslosigkeit künstliche lebensverlängernde Maßnahmen anzuwenden. Das Ziel einer Patientenverfügung besteht dann nicht zuletzt auch in einem menschenwürdigen Lebensende.
Gesetzlich geregelt ist eine solche Patientenverfügung bislang jedoch nicht. Auch gibt es unterschiedliche Meinungen hinsichtlich ihrer Gültigkeit, ihrer Reichweite und ihrer Bindungswirkung. Diese und andere Fragen wird die Ministerin im Kolleg aufzeigen und mit den Teilnehmern diskutieren.
Das Seniorenkolleg ist eine Kooperation zwischen der Hochschule Anhalt (FH) und dem Kreisseniorenrat, in dessen Rahmen regelmäßig Vorlesungen stattfinden.
Criteria of this press release:
interdisciplinary
regional
Organisational matters
German

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