BUCERIUS LAW SCHOOL VERLEIHT EHRENPROFESSUREN
Die Bucerius Law School in Hamburg verleiht im Rahmen der Bachelorfeier für den Studierendenjahrgang 2004 am 8. März 2008 das erste Mal Ehrenprofessuren. Professor Dr. Dr. h.c. mult. Reinhard Zimmermann, Direktor des Max-Planck-Insituts für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg, wird zum Professor an der Bucerius Law School ernannt und hierdurch in den Lehrkörper der Hochschule eingebunden. Dr. Christoph H. Seibt, Partner der internationalen Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer in Hamburg, wird zum Honorarprofessor der Bucerius Law School ernannt. Die Ernennungen beruhen auf § 17 des Hamburgischen Hochschulgesetzes und folgen einem Beschluss des akademischen Senats der Bucerius Law School.
Professor Dr. Dres. h.c. Karsten Schmidt, Präsident der Bucerius Law School: "Wir sind stolz, zwei in unterschiedlichen Bereichen herausragende Juristen, die seit Jahren an der Bucerius Law School lehren, akademisch an uns binden zu können. Beide Ernennungen unterstreichen das Profil der Bucerius Law School als wissenschaftlich anspruchsvolle und auf das internationale Recht ausgerichtete Hochschule, die die Verbindung von Wissenschaft und Praxis als wechselseitig befruchtenden Austausch lebt.
Professor Zimmermann zählt zu den weltweit bekanntesten deutschen Forschern auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft. Seine internationale Erfahrung, sein wissenschaftliches Werk und seine Gabe als akademischer Lehrer sind herausragend. Wenige Wissenschaftler wurden international so oft für ihre Arbeiten ausgezeichnet wie Reinhard Zimmermann.
Professor Seibt zählt als Partner der international tätigen Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer zu den erfolgreichsten Anwälten. Seine akademischen Leistungen und die Liste seiner Veröffentlichungen beweisen ein beeindruckendes wissenschaftliches Profil. Christoph Seibt personifiziert in herausragender Weise die für die Hochschule so wichtige Kombination aus Theorie und Praxis. Beide Professoren sind Glücksfälle für die Bucerius Law School."
Professor Dr. Dr. h.c. mult. Reinhard Zimmermann, 1952 in Hamburg geboren, hat an der Universität Hamburg studiert und mit einer herausragenden zivilrechtlichen Arbeit promoviert. Er wurde im Jahr 1981 auf einen Lehrstuhl für Römisches Recht und Rechtsvergleichung an die Universität Kapstadt berufen, wo er hohe akademische Ämter innehatte und wesentliche Beiträge auch zum "Roman-Dutch Law" leistete. 1988 berief ihn die Universität Regensburg auf einen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Historische Rechtsvergleichung. Im Jahre 2002 wurde er als Direktor an das Hamburgische Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht berufen. Zimmermann wurde 1996 mit dem Gottfried Wilhelm Leibniz-Preis der Deutschen Forschungsgemeinschaft ausgezeichnet. Er hat Gastprofessuren unter anderem in Chicago, Yale und Cambridge wahrgenommen. Die Universitäten Chicago, Aberdeen, Maastricht, Lund, Kapstadt, Edinburgh und Lleida verliehen ihm die Würde eines Ehrendoktors. Zimmermann ist Mitglied mehrerer in- und ausländischer Akademien, und er ist auswärtiges Mitglied des All Souls College, Oxford. Er hat wissenschaftliche Arbeiten von seltener Tiefe und Vielfalt vorgelegt. Weltberühmt wurde er vor allem mit seinem "Law of Obligations: Roman Foundations of the Civilian Tradition". Der Bucerius Law School ist er durch wiederholten Einsatz bei Lehrveranstaltungen sowie durch intensive wissenschaftliche Kooperation schon bisher eng verbunden.
Dr. Christoph H. Seibt, 1965 in Hamburg geboren, hat an den Universitäten Hamburg, Genf (CEE), Singapur, Harvard University und Yale Law School (LL.M.) Rechtswissenschaften und Philosophie studiert. Beide Staatsexamina hat er mit hohen Prädikaten bestanden. Seine Dissertation über das Thema "Zivilrechtlicher Ausgleich ökologischer Schäden" wurde bei der Universität Bielefeld mit der Note "summa cum laude" und mit dem Jahrespreis der Westfälisch-Lippischen Universitätsgesellschaft Bielefeld ausgezeichnet. Seibt hat große Teile in maßgeblichen Standardkommentaren zum Gesellschafts- und Unternehmensmitbestimmungsrecht und wissenschaftliche Beiträge in Festschriften und Fachzeitschriften verfasst. An der Bucerius Law School hat sich Seibt seit 2002 durch eine Vielzahl unterschiedlicher Lehrveranstaltungen engagiert. Er war maßgeblich an der Gründung des Instituts für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht der Bucerius Law School (Direktor Professor Dr. Rüdiger Veil) beteiligt, ist Vorsitzender des Wissenschaftlichen Kuratoriums sowie Vorstand der das Institut unterstützenden Stiftung.
Criteria of this press release:
Law, Politics
transregional, national
Studies and teaching
German
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