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10/05/2000 14:59

Entscheidungen im Grenzbereich zwischen Leben und Tod

Dr. Josef König Dezernat Hochschulkommunikation
Ruhr-Universität Bochum

    Grundsätzlich soll ein Patient selbst entscheiden, welche medizinische Behandlung die Ärzte bei ihm vornehmen. Wer aber soll ihm diese Entscheidung abnehmen, wenn er sie selbst nicht treffen kann? In seiner Dissertation "Autonomie und Fremdbestimmung bei medizinischen Entscheidungen für Nichteinwilligungsfähige" (betreut von Prof. Dr. Hans-Martin Sass, Institut für Philosophie der RUB) beleuchtet Dr. Arnd T. May alle wichtigen Aspekte dieser schwierigen Frage.

    Bochum, 05.10.2000
    Nr. 264

    Entscheidungen im Grenzbereich zwischen Leben und Tod
    Ethische, medizinische, juristische Diskussion
    RUB-Dissertation zur Medizinethik erschienen

    Grundsätzlich soll ein Patient selbst entscheiden, welche medizinische Behandlung die Ärzte bei ihm vornehmen. Wer aber soll ihm diese Entscheidung abnehmen, wenn er sie selbst nicht treffen kann? In seiner Dissertation "Autonomie und Fremdbestimmung bei medizinischen Entscheidungen für Nichteinwilligungsfähige" (betreut von Prof. Dr. Hans-Martin Sass, Institut für Philosophie der RUB) beleuchtet Dr. Arnd T. May alle wichtigen Aspekte dieser schwierigen Frage: die Schnittstellen zwischen Recht und Ethik, Selbstbestimmung und Betreuungsverantwortung ebenso wie die institutionellen und ökonomischen Implikationen nach Inkrafttreten des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes und zwischenmenschliche Probleme. Die Arbeit ist jetzt als erster Band der Studien-Reihe "Ethik in der Praxis/Practical Ethics" (Hg. Hans-Martin Sass) im LIT Verlag erschienen.

    Licht im Dunkel der Begriffe bringen

    Wenn es um medizinische Entscheidungen geht, sollte der Patient die höchste Instanz sein: Nach einer angemessenen Aufklärung über die Behandlungsmöglichkeiten soll er frei entscheiden, welche Maßnahmen die Ärzte ergreifen und welche nicht. Problematisch wird es, wenn der Patient aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr entscheidungsfähig ist. Die Diskussion um Sterbehilfe hat z. B. in den letzten Jahren aufhorchen lassen. Der Bochumer Philosoph Arnd May überprüft und definiert in seiner Untersuchung zunächst die Begrifflichkeiten, etwa den Personenbegriff und den Begriff Sterbehilfe. Außerdem entwickelt er einen modernen Verantwortungsbegriff, um später die Beziehung zwischen Betreuer und Betreutem besser darstellen zu können.

    Am besten vorsorglich entscheiden

    May stellt verschiedene Handhabungen des Problems von Nichtentscheidungsfähigen vor: Betreuungsvollmachten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen grenzt er gegeneinander ab. Die Patientenverfügung stellt sich dabei als der Königsweg heraus: Durch diese vorsorgliche Entscheidung setzt sich der Patient mit Fragen des Therapieanfangs oder -verzichts und auch Sterbehilfe und -begleitung auseinander. Im Fall einer stellvertretenden Entscheidung kann so der Wille des Betroffenen am besten gewahrt werden. Bei der Beschäftigung mit stellvertretenden Entscheidungen kommt man trotzdem an gerichtlichen Entscheidungen nicht vorbei. Der Vorstellung und Analyse solcher Urteile widmet die Dissertation ein eigenes Kapitel. Hier werden die Schnittstellen von privater Selbstbestimmung und staatlicher Fürsorge offensichtlich.

    Ethische Kompetenz für Betreuer

    Ein anderer Aspekt ist das Verhältnis zwischen Betreuer und Betreutem. Nach der Reform des Betreuungsrechts 1992 hat sich der Berufsstand des Betreuers herausgebildet, der aber noch nach einem einheitlichen Berufsbild sucht. Die vorgeschlagenen fachlichen Mindestanforderungen und Persönlichkeitsmerkmale sollen für Arnd May durch ein Stufenmodell erweitert werden. Dieses Stufenmodell zur Qualifizierung in ethischen Fragen soll unter Mitwirkung erfahrener Betreuer und Wertwissenschaftler ausbildungs- und berufsbegleitend ethische Kompetenz vermitteln.

    Neue Reihe schafft mündige Bürger

    Die Reihe "Ethik in der Praxis" des Bochumer Philosophen Hans-Martin Sass will Fragen der Technik- und Wertfolgenabschätzung aus dem rein akademischen Diskurs stärker in die öffentliche Diskussion einbringen. Einen Schwerpunkt bildet die Auseinandersetzung mit Akzeptanz und Risiken der modernen biomedizinischen Forschung und Entwicklungen in der Humanmedizin: Hierzu gehören etwa die Gentherapie, Patientenmündigkeit und -verantwortung und Ethik in Krankenhaus, Seniorenheim und Psychiatrie. Die Veröffentlichungen wenden sich sowohl an Betreuer, betreuende Institutionen und in ihnen Verantwortliche als auch an Richter, Verwaltungsbeamte und mündige Bürger - gerade in einer Gesellschaft, die Betreuung und Betreute oft aus dem Blick verliert oder verdrängt.

    Weitere Informationen

    Dr. Arnd T. May, Zentrum für Medizinische Ethik der Ruhr-Universität Bochum, 44780 Bochum, Tel. 0234/32-22749 oder 0700 BIOETHIK, Fax: 0234/32-14-598, Email: arnd.may@ruhr-uni-bochum.de oder May@Medizinethik.de, Internet: http://www.ruhr-uni-bochum.de/zme

    Titelaufnahme

    Arnd T. May: Autonomie und Fremdbestimmung bei medizinischen Entscheidungen für Nichteinwilligungsfähige. (= Ethik in der Praxis/Practical Ethics. Studien Bd. 1, Hg. Hans-Martin Sass), Münster, LIT-Verlag 2000, ISBN 3-8258-4915-5, DM 59,80


    More information:

    http://www.ruhr-uni-bochum.de/zme


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    Criteria of this press release:
    Law, Medicine, Nutrition / healthcare / nursing, Philosophy / ethics, Politics, Religion, Social studies
    transregional, national
    Research results, Scientific Publications
    German


     

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