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06/25/2008 14:32

BVL setzt Zulassungen für Pflanzenschutzmittel zur Behandlung von Rapssaatgut wieder in Kraft

Jochen Heimberg Pressestelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

    Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat heute die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zur Behandlung von Rapssaatgut mit Auflagen wieder in Kraft gesetzt. Die Mittel Antarc, Chinook, Cruiser OSR und Elado dürfen damit wieder vertrieben und bei Rapssaatgut angewendet werden.

    Ende April und Anfang Mai 2008 war es in einigen Regionen Süddeutschlands zu einem massiven Bienensterben gekommen. Da der Verdacht bestand, dass die Bienenverluste im Zusammenhang mit der Aussaat von Mais stehen, der mit Clothianidin behandelt war, ordnete das BVL am 15. Mai das Ruhen der Zulassung für insektizide Saatgutbehandlungsmittel an. Aus Vorsorgegründen erstreckte sich diese Maßnahme nicht nur auf Mittel zur Behandlung von Maissaatgut, sondern auch auf solche zur Behandlung von Rapssamen.

    Da beim Rapssaatgut das als Ursache des Bienensterbens festgestellte Ausbreiten des Wirkstoffs in die Umgebung verhindert wird, kann das BVL die Behandlung von Rapssaatgut mit Insektiziden nun wieder zulassen. Das BVL hat die Zulassung für Raps unter der Auflage wieder in Kraft gesetzt, dass das Pflanzenschutzmittel mit einem zusätzlichen Haftmittel ans Rapskorn gebunden wird, so dass ein Abreiben des Pflanzenschutzmittels vom Saatgut vermieden wird. Beim Mais hatte dieser Abrieb dazu geführt, dass Stäube des Pflanzenschutzmittels in die Umwelt gelangten und beispielsweise auf Raps-, Löwenzahn- und Obstblüten von Honigbienen aufgenommen wurden. Weiterhin kommen bei der Aussaat von Raps nur Maschinen zum Einsatz, die keinen Abriebstaub in die Luft abgeben; wenn überhaupt ein Luftstrom entsteht, so wird dieser in oder unmittelbar auf den Boden geleitet. Schließlich hat das BVL noch einmal geprüft, ob der Wirkstoff von der Rapspflanze aufgenommen wird und später in die Blüte gelangen kann. Aber hier hat sich die frühere Bewertung bestätigt, dass auf diesem Pfad eine Belastung der Bienen nicht möglich ist.

    Das BVL stützt sich bei seiner heutigen Entscheidung auf Untersuchungen des Julius Kühn-Instituts, sowie die Prüfung von Zulassungsunterlagen und Gespräche mit betroffenen Unternehmen, Saatguterzeugern, Landmaschinenherstellern, Verbänden und unabhängigen Fachleuten.

    Maissaatgut darf auch weiterhin nicht mit Insektiziden behandelt werden. Das BVL wird zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen Maissaatgut wieder entsprechend behandelt werden darf.

    Übersicht der zur Rapssaatbeizung wieder in Kraft gesetzten Zulassungen
    o Antarc, Zulassungsnummer 4674-00
    o Chinook, Zulassungsnummer 4672-00
    o Cruiser OSR, Zulassungsnummer 4922-00
    o Elado, Zulassungsnummer 5849-00


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    Criteria of this press release:
    Zoology / agricultural and forest sciences
    transregional, national
    Scientific Publications
    German


     

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