Bezieht sich der völkerrechtliche Standard des Minderheitenschutzes lediglich auf eigene Staatsbürger oder auch auf Ausländer? Empfehlungen zu dieser international umstrittenen Frage soll ein zehnköpfiges internationales Expertengremium beantworten, in das jetzt Dr. Hans-Joachim Heintze vom Institut für Friedenssicherungsrecht und Humnanitärem Völkerrecht (IFHV) der RUB durch Max van der Stoel, dem Hohen Kommissar für Nationale Minderheiten der OSZE, berufen wurde.
Bochum, 14.11.2000
Nr. 320
Frühwarnung und Konfliktprävention angesagt
Völkerrechtliche Standards des Minderheitenschutzes
IFHV-Wissenschaftler in OSZE-Expertengremium berufen
Bezieht sich der völkerrechtliche Standard des Minderheitenschutzes lediglich auf eigene Staatsbürger oder auch auf Ausländer? Empfehlungen zu dieser international umstrittenen Frage soll ein zehnköpfiges internationales Expertengremium beantworten, in das jetzt Dr. Hans-Joachim Heintze vom Institut für Friedenssicherungsrecht und Humnanitärem Völkerrecht (IFHV) der RUB durch Max van der Stoel, dem Hohen Kommissar für Nationale Minderheiten der OSZE, berufen wurde.
"Heißes Eisen" Minderheitenstatus
Diese Frage ist ein "heißes Eisen", weil viele Staaten nur eigenen Staatsangehörigen einen Minderheitenstatus einräumen. So anerkennt auch die Bundesrepublik Deutschland ausschließlich die Dänen, Friesen, Sorben sowie die Sinti und Roma als Minderheitengruppen, nicht aber die in Deutschland lebenden Türken. Die einschlägigen völkerrechtlichen Dokumente kennen aber eine solche in den Staatenpraxis vorgenommene Einschränkung auf eigene Staatsbürger nicht. Dies wurde vor allem vom UN-Menschenrechtsausschuss immer wieder unterstrichen.
Widersprüche überwinden
Das vom Hohen Kommissar ins Leben gerufene OSZE-Expertenteam soll nun Vorschläge zur Überwindung diese Widersprüchlichkeit ausarbeiten und wird erstmals Anfang Dezember in Den Haag zusammenkommen. Max van der Stoel hat als OSZE-Organ die Aufgabe, durch Frühwarnung und Konfliktprävention Minderheitenkonflikte zu verhüten. In diesem Rahmen hat er schon mehrfach Experten berufen, die Lösungsmodelle für krisenträchtige Minderheitenfragen erarbeiteten.
Erfahrungen Heintzes
Dr. Heintze gehörte bereits 1999 einem solchen Expertenteam aus den OSZE-Staaten an, das die "Lund-Empfehlungen für die effektive Mitwirkung von Minderheiten im öffentlichen Leben" erarbeitet hatte. Diese Empfehlungen wurden auf dem letzten OSZE-Gipfeltreffen in Istanbul den OSZE-Staaten unterbreitet und fanden dort reges Interesse.
Weitere Informationen
Dr. Hans-Joachim Heintze, Ruhr-Universität Bochum, Institut für Friedenssicherungsrecht und Humnanitärem Völkerrecht (IFHV), 44780 Bochum, Tel. 0234/32-27933, Fax: 0234/32-14208, E-Mail: hans-joachim.heintze@ruhr-uni-bochum.de
http://www.ruhr-uni-bochum.de/ifhv/
Dr. Hans-Joachim Heintze (RUB)
None
Criteria of this press release:
History / archaeology, Law, Politics, Social studies
transregional, national
Personnel announcements, Research projects
German
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