Studienbeiträge: RUB gibt Senkung des Ausfallfondsanteils an Studierende weiter
RUB-Senat beschließt Satzungsänderung zum kommenden Wintersemester
Nach ausführlicher und konstruktiver Diskussion hat der Senat der RUB heute beschlossen, den vom Land NRW gesenkten Anteil der Studienbeiträge am Ausfallfonds an die Studierenden weiterzugeben - er folgte damit einem Antrag der Studierenden. Zum kommenden Wintersemester erarbeitet die Verwaltung eine Änderung der Studienbeitragssatzung der RUB. Um vier Prozentpunkte hatte das Land zuletzt den Anteil für den Ausfallfonds gesenkt, es bekommt derzeit 14 Prozent der Studienbeiträge in NRW. Für die Studierenden der RUB bedeutet dies konkret eine Entlastung von voraussichtlich rund 20 Euro im nächsten Semester.
Evaluation im April 2009
Erneut vertagt hat der Senat hingegen die Entscheidung über den ursprünglichen Antrag der Studierenden auf pauschale Senkung der Studienbeiträge. Mit der Konstruktivität und Ernsthaftigkeit der heutigen Debatte werde der Senat in der ersten Sitzung des Sommersemesters im April 2009 die Verwendung der Studienbeiträge evaluieren, diskutieren und über den Antrag entscheiden, heißt es im Beschluss. Bis dahin sei die Datenbasis über die Verwendung auf zentraler Ebene und in den Fakultäten aussagekräftiger und breiter. Rund 60 Studierende kamen heute zum öffentlichen Teil der Senatssitzung. Sie beteiligten sich an der Diskussion über die Verwendung der Mittel und unterstützten einen Antrag der studentischen Senatsfraktion, die Beiträge zu senken.
Weitere Informationen
Prof. Dr. Elmar Weiler, Rektor der RUB, Tel. 0234/32-22927, E-Mail: rektor@rub.de
Gut besuchte Senatssitzung der RUB am 17.7. (vorne links Rektor Prof. Elmar Weiler)
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transregional, national
Science policy, Studies and teaching
German
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