Presseerklärung der Landesrektorenkonferenz Mecklenburg-Vorpommern
Wohnraumförderung für Studenten muß erhalten bleiben!
Angemessene Wohnverhältnisse für Studierende sind und bleiben entscheidende Vorausset-zung für eine erfolgreiche Entwicklung unserer Hochschullandschaft.
Voraussichtlich im März wird sich der Landtag mit dem Hochschulgesamtplan befassen. Da die im bisherigen Entwurf enthaltenen Planungen bezüglich des Studentenwohnraumbaus unzurei-chend sind, fordert die Landesrektorenkonferenz Mecklenburg-Vorpommern die Kultusministerin und die Fraktionen des Landtages auf, die Versorgung der Studierenden im Lande mit angemes-senem und bezahlbarem Wohnraum zu sichern.
Um im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern mit seiner überdurchschnittlich hohen Arbeitslo-sigkeit und dem relativ niedrigen Pro-Kopf-Einkommen allen studierwilligen Jugendlichen eine Hochschulausbildung zu ermöglichen, ist preiswerter Wohnraum in hinreichender Quantität und Qualität von zukunftssichernder Bedeutung. Um so alarmierender ist es, daß in der Koalitionsvereinbarung von 1994 als Zielsetzung eine lang-fristige Versorgungsquote für studentischen Wohnraum von rund 30% genannt, im Hochschulge-samtplan dagegen nur noch ein Versorgungsgrad von 15% angestrebt wird. Angesichts der Tatsache, daß das Sonderprogramm des Bundes zur Wohnraumförderung für Stu-denten Ende 1997 ausgelaufen ist, wird die Finanzierung der noch ausstehenden Sanierungen problematisch. Da die Studentenwerke die Wohnheime bisher nur bewirtschaften, aber nicht Ei-gentümer sind, ist die geplante und sehr zu begrüßende kostenfreie Übertragung aller dieser Wohnheime vom Land an die Studentenwerke eine wichtige Voraussetzung für deren Hand-lungsfähigkeit. Es ist vorgesehen, daß die Studentenwerke ihre Immobilien beleihen, Kredite auf-nehmen und damit die Wohnheime sanieren. Dies hätte allerdings Mieterhöhungen zur Folge, weil die Zins- und Tilgungsbelastungen auf die Miete umgeschlagen werden müssen. Schon jetzt ist aber die monatliche Miete in den Studentenwohnheimen Mecklenburg-Vorpommerns mit ca. 300 DM höher als die durchschnittliche Miete von 282 DM in den alten Bundesländern. Nach Durchführung der Sanierungen auf Kreditbasis würden sich die Mietpreise (inklusive Betriebsko-sten) auf bis zu 500 DM erhöhen, was in Hinblick auf die in diesem Land herrschenden sozialen Bedingungen unzumutbar ist. Im übrigen beträgt die Förderung zu den Kosten der Unterkunft im BaföG maximal 310,- DM. Um eine unzumutbare Mietpreiserhöhung zu verhindern, ist eine Unterstützung des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Sanierung der Studentenwohnheime unvermeidbar! Insbesondere ist es dringend erforderlich, die im Hochschulgesamtplan formulierten Ziele be-züglich des Ausstattungsgrades mit Wohnheimplätzen dem tatsächlichen, in Wirklichkeit hö-heren Bedarf, der von Standort zu Standort etwas differiert, anzupassen.
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German
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