Die "Ganztagsschule Burgbreite" veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem Regionalen Förderzentrum Wernigerode, dem Überregionalen Förderzentrum Harz und der Hochschule Harz am Mittwoch, den 12. November 2008, um 19 Uhr den thematischen Elternabend "Vorsicht Taschengeldgangster! - Rechtliche Gefahren im Internet und anderen Medien". Neben interessierten Eltern sind Kolleginnen und Kollegen aller Schulen sowie sozialer Einrichtungen des Harz Landkreises, für die dieser Abend gleichzeitig eine Fortbildungsveranstaltung mit entsprechender Fortbildungsnummer vom Landesverwaltungsamt darstellt, herzlich eingeladen. Ziel ist es, Eltern und Lehrkräften zu zeigen, wie sie das Rechtsbewusstsein der Jüngsten schärfen können und diese so lernen, neben der Verantwortung für das eigene Taschengeld auch das Portmonee der Eltern vor nur schwer absehbaren Fallen zu schützen.
Referent Prof. Dr. Armin Willingmann, Hochschul-Rektor und Professor für Deutsches, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Hochschule Harz, wird in seinem Vortrag einen starken Fokus auf die Grundlagen der Rechtsordnung mit besonderer Bedeutung für Kinder legen. "Lockende Produktofferten und scheinbar einmalige Schnäppchen vieler Anbieter wecken vor allem rund um die Adventszeit großes Interesse bei den Konsumenten von morgen", so Willingmann, der diese Probleme in der Praxis auch aus seiner langjährigen Tätigkeit im Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e. V. kennt. Anhand vieler praktischer Beispiele will Jurist Willingmann den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Tricks und Tücken der Konsumentenwerbung offen legen und so den erfahrenen Lehrkräften als auch Eltern zeigen, wie sie den Kindern bereits frühzeitig eine Hilfestellung geben können, zwischen seriösen und unseriösen Angeboten zu differenzieren.
Ein Schwerpunkt wird zudem auf den rechtlichen Fallen bei Handyverträgen und im Internet liegen. "Immer wieder fallen gerade die Jüngsten, die erste Erfahrungen mit diesen Medien sammeln, auf Serviceangebote rein und geraten nicht selten in die so genannte Kostenfalle", so Willingmann. "Hier ist Vorsicht geboten, ein vertrauensvoller Austausch zwischen Kindern und Eltern erforderlich und im Falle einer Inanspruchnahme durch Anbieter auch eine umfassende rechtliche Prüfung angezeigt, bevor Zahlungen geleistet werden."
Prof. Dr. jur. Armin Willingmann, Rektor der Hochschule Harz (FH)
Criteria of this press release:
interdisciplinary
transregional, national
Miscellaneous scientific news/publications, Schools and science
German

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