Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren sowie Sozialanschluß bei der Telekom für Studierende
Gebühren für Rundfunk, Fernsehen und Telefonanschluß sind ein beliebtes Sparmodell vieler Studierender. Antragsberechtigt sind zunächst alle Studierenden. Aussicht auf Erfolg haben BAföG-Empfänger und Studierende, deren Studium bereits eine 2. Ausbildung darstellt oder dem Grunde nach gem. BAföG nicht förderungsfähig ist. Ausländische Studierende können von den Rundfunk- und Fernsehgebühren befreit werden, wenn sie ein Stipendium erhalten. Der Antrag auf Gebührenbefreiung kann sofort mit der Anmeldung der Geräte gestellt werden. Sie wird jedoch frühestens im Folgemonat wirksam. Anmeldeformulare sind bei allen Banken und Sparkassen erhältlich. Der Antrag auf Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren ist beim zuständigen Sozialamt zu stellen, wo über jeden Antrag einzeln entschieden wird. Die Befreiung kann aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen ge-währt werden. Die Bedürftigkeit aus finanziellen Gründen wird an dem 1 œ des Sozialhilfesatzes gemessen (z.Z. ca. 750,00 DM). Zum anzurechnenden Bedarf gehören beim NDR neben der Miete Aufwendungen für eine Kran-ken-, eine Privathaftpflicht- sowie eine Hausratsversicherung. Kommt es zu einer Ablehnung, ist der Antragsteller berechtigt, innerhalb der Rechtsmittelfrist von 4 Wochen einen Widerspruch einzulegen. Für die Bearbeitung des Widerspruchs ist die Rundfunkanstalt - NDR, Richard-Wagner-Str., 18055 Rostock - zuständig. Der Antrag auf Gewährung eines Sozialanschlusses für Telefon ist im T-Punkt der Telekom erhältlich und dort auch wieder abzugeben. Dem Formantrag ist ein Nachweis (Bestätigung vom Sozialamt) beizufügen, daß die Voraussetzungen für die Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren vorliegen!
Weitere Informationen für Studierende sind in der Sozialberatung des Studentenwerkes Rostock, St.-Georg-Str. 104-107 (( 45 92 627), erhältlich.
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