Gutachten von vTI-Forscher an Deutschen Bundestag übermittelt
Die Bundesmittel für die landwirtschaftliche Krankenversicherung (LKV) dienen immer weniger der Verbesserung der Einkommen der in der Landwirtschaft Beschäftigten. Sie haben stattdessen zunehmend die Aufgabe, die strukturwandelbedingte Belastung der Versicherten in der LKV abzumildern. Das geht aus einem Gutachten hervor, das Dr. Peter Mehl vom Johann Heinrich von Thünen-Institut (vTI) in Braunschweig im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) angefertigt hat. Die Untersuchung geht auf eine Entschließung des Deutschen Bundestages vom Herbst letzten Jahres zurück. Das Gutachten wurde jetzt vom Bundestag veröffentlicht.
Wie das Gutachten zeigt, waren Anfang der siebziger Jahre noch rund drei Viertel der für die LKV zur Verfügung gestellten Bundesmittel einkommenspolitischen Zielsetzungen zuzuordnen. Inzwischen ist dieser Anteil auf gut 20 % gesunken. Umgekehrt werden derzeit fast 80 % der Bundesmittel als Ausgleich für die ungünstige Relation zwischen aktiven Landwirten und Altenteilern in der LKV eingesetzt, bei Einführung der LKV im Jahr 1973 waren es erst knapp 25 %. Prognoserechnungen von Mehl zeigen, dass sich dieser Trend in den nächsten Jahren fortsetzen wird. "In dieser Entwicklung wird auch die politische Absicht des Gesetzgebers erkennbar, eine Besserstellung der in der LKV versicherten Landwirte weitgehend abzubauen", so Mehl.
Der Agrarsozialexperte vom vTI-Institut für Ländliche Räume zeigt in seinem aktuellen Gutachten auf, dass die LKV gegenüber der allgemeinen gesetzlichen Krankenversicherung eine sehr viel ungünstigere Risikostruktur aufweist. Zum einen ist die Anzahl der beitragsfrei Mitversicherten in der LKV deutlich größer als in der übrigen gesetzlichen Krankenversicherung, zum andern ist die LKV in den niedrigen Altersgruppen deutlich unter- und in den höheren Altersgruppen deutlich überrepräsentiert. Gleichzeitig werden die Unterschiede in der Altersstruktur zwischen der landwirtschaftlichen und der allgemeinen gesetzlichen Krankenversicherung in Zukunft noch größer.
Dem Gutachten zufolge hat sich das Verhältnis zwischen aktiven Mitgliedern und Altenteilern in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung während der letzten drei Jahrzehnte erheblich ungünstiger entwickelt als in der übrigen Krankenversicherung. Kamen 1973 in der LKV auf 100 aktive Mitglieder noch 64 Altenteiler, waren es 2006 bereits 140 Altenteiler je 100 aktive Landwirte. In der allgemeinen Krankenversicherung hat sich das Verhältnis von 100 Aktiven zu 37 Rentnern in Jahr 1973 inzwischen auf 100 Aktive zu 49 Rentner nur leicht verändert. Die ungünstigere Altersstruktur in der LKV schlägt sich auch in der Ausgabenentwicklung nieder. So lagen die Ausgaben der LKV pro aktivem Mitglied 2006 um 10,5 % über denen in der allgemeinen Krankenversicherung. 30 Jahre zuvor lagen die Ausgaben pro aktivem Versichertem in der LKV hingegen noch deutlich niedriger als in der übrigen Krankenversicherung. In etwa vergleichbar sind inzwischen die Ausgaben, die pro Altenteiler und pro Rentner anfallen.
Mehl erinnert in seinem Gutachten daran, dass die Kosten für die Krankenversicherung der Altenteiler lange Zeit fast ausschließlich vom Bund getragen wurden. Erst mit dem Haushaltsbegleitgesetz aus dem Jahr 2005 mussten sich die aktiven Mitglieder hieran deutlich stärker beteiligen. Inzwischen werden laut Berechnungen des Wissenschaftlers 10 % der Gesamtausgaben für die Krankenversicherung der Altenteiler von den aktiven Landwirten getragen. Allerdings bleibe damit der Beitrag der Landwirte an den Kosten für die Altenteiler hinter dem Betrag zurück, den die aktiven Mitglieder in der allgemeinen gesetzlichen Krankenversicherung für die Rentner zu tragen hätten. Deren Anteil beziffert Mehl auf mehr als 50 %. Während die aktiven Landwirte mit rund 600 Euro im Jahr an der Finanzierung der Krankenkassenkosten der Altenteiler beteiligt seien, leiste in der allgemeinen Krankenversicherung jeder Aktive einen Beitrag von gut 1 100 Euro für die Rentner-Krankenversicherung.
Das Gutachten "Risikostruktur und strukturwandelbedingte Belastungen der landwirtschaftlichen Krankenversicherung" ist als Bundestagsdrucksache 10/ 10713 verfügbar unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/107/1610713.pdf
Um Belegexemplar wird gebeten
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/107/1610713.pdf - Gutachten "Risikostruktur und strukturwandelbedingte Belastungen der landwirtschaftlichen Krankenversicherung"
Criteria of this press release:
Politics, Social studies, Zoology / agricultural and forest sciences
transregional, national
Research results, Transfer of Science or Research
German
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