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01/31/2001 10:44

Neuer Professor für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht

Robert Emmerich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Julius-Maximilians-Universität Würzburg

    Seit Anfang Dezember 2000 hat Prof. Dr. Christoph Weber an der Universität Würzburg den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht inne. Er hat die Nachfolge von Curt Wolfgang Hergenröder angetreten.

    Christoph Weber, geboren 1958 in Paris, studierte an den Universitäten Mainz und Dijon Rechtswissenschaften und Romanistik. Die wissenschaftliche Ausbildung im Anschluss an das zweite juristische Staatsexamen im Jahr 1986 erfuhr er am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht der Universität Mainz.
    Der Habilitation Anfang 1999 folgten zunächst Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Köln und Bochum. Im Sommer 2000 übernahm Prof. Weber an der Universität Würzburg die Vertretung desjenigen Lehrstuhls, auf den er dann auch berufen wurde.

    Die Interessen von Prof. Weber gelten in Forschung und Lehre dem Bürgerlichen Recht, dem Arbeitsrecht und dem Gesellschaftsrecht. Seine 1992 erschienene Promotion mit dem Titel "Das aufgespaltene Arbeitsverhältnis" befasst sich mit unterschiedlichen Erscheinungsformen arbeitsrechtlicher Drittbeziehungen, die über das klassische, von den überkommenen Vertragsstrukturen allein in Bezug genommene Zweipersonenarbeitsverhältnis hinausreichen, also etwa dem Arbeitsverhältnis im Konzern oder der im allgemeinen Sprachgebrauch unter Leih- oder Zeitarbeit bekannten Arbeitnehmerüberlassung.

    Auch seine 2000 veröffentlichte Habilitationsschrift "Privatautonomie und Außeneinfluss im Gesellschaftsrecht" behandelt, wenngleich unter einem ganz anderen Blickwinkel, Drittbeziehungen: Hier geht es um die bis heute nicht abschließend geklärte Frage, welche Grenzen die Rechtsordnung der Einbeziehung Außenstehender in den Willensbildungsprozess einer Gesellschaft zieht, also letztlich um die zivilrechtlichen Grenzen der Preisgabe von Selbstbestimmung.

    Beide Werke sind auch insofern typisch für die wissenschaftliche Arbeit Webers, als es weithin um Problemfelder an den Schnittstellen der Teildisziplinen des Zivilrechts geht und dementsprechend das Zusammenspiel etwa gesellschafts- und arbeitsrechtlicher bzw. gesellschafts- und allgemein-privatrechtlicher Regelungsmechanismen untersucht werden muss.

    Einen weiteren Interessenschwerpunkt bildet schließlich das Europäische Recht, das in zunehmendem Maße auch die Kernbereiche des deutschen Zivilrechts beeinflusst. Hier möchte Prof. Weber dazu beitragen, das spezifische Profil der Würzburger Juristenfakultät zu erhalten und auszubauen, deren Begleit- und Aufbaustudium zum Europäischen Recht inzwischen bei den Studierenden zur Attraktion geworden ist.

    Kontakt: Prof. Dr. Christoph Weber, T (0931) 31-2338, Fax (0931) 31-2487, E-Mail:
    weber@jura.uni-wuerzburg.de


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    Law, Politics
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