Fraenkische Universitaeten Bamberg, Bayreuth und Erlangen- Nuernberg ruecken naeher zusammen Neue Qualitaet durch Kooperation in Lehre, Forschung und Infrastruktur-Einrichtungen Studierende koennen sich an zwei Universitaeten einschreiben
Die fraenkischen Universitaeten Bamberg, Bayreuth und Erlangen-Nuernberg wollen verstaerkt miteinander kooperieren. Dadurch sollen die Ressourcen in Forschung und Lehre effektiver genutzt und das Angebot fuer Studierende verbessert werden. Darueber hinaus versprechen sich die Universitaeten auch einen groesseren Nutzen fuer die Region Ober- und Mittelfranken, z. B. durch Gemeinschaftsprojekte mit der Wirtschaft und kulturellen Institutionen. Eine entsprechende Rahmenvereinbarung wurde von den Rektoren Prof. Dr. Alfred Hierold (Bamberg), Prof. Dr. Gotthard Jasper (Erlangen-Nuernberg) und Praesident Prof. Dr. Helmut Buettner (Bayreuth) am 24. September im Rahmen einer Pressekonferenz an der Universitaet Bamberg unterzeichnet.
Erstmals erhalten Studierende die Moeglichkeit, sich an zwei Universitaeten gleichzeitig einzuschreiben, jedoch nur in Faechern ohne Zulassungsbeschraenkung. Die Studienangebote an den drei Universitaeten sollen optimal genutzt werden. Bei Bedarf koennen auch gemeinsame Studiengaenge eingerichtet und gemeinsame Studienplaene erarbeitet werden. Die Pruefungsordnungen werden so angepasst, dass die Studienleistungen gegenseitig anerkannt werden koennen. Die auszuwaehlenden Studiengaenge werden einmal jaehrlich von den Universitaetsleitungen festgelegt.
In der Forschung werden gefoerderte Forschergruppen, Graduiertenkollegs, Sonderforschungsbereiche und aehnlich institutionalisierte Kooperationen zur verstaerkten interuniversitaeren Zusammenarbeit ermutigt. Dadurch soll das Spektrum der jeweils beteiligten Wissenschaftsdisziplinen erweitert und der interdisziplinaere Ansatz der Forschung weiterentwickelt werden.
Die zentralen Einrichtungen der Universitaeten, wie Bibliotheken, Rechenzentren, Institute fuer Wissenschaftliche Weiterbildung, werden in die Kooperation mit einbezogen. Angestrebt wird, dass auch das Dienstleistungsangebot der zentralen Einrichtungen nach Bedarf koordiniert wird. So sollen die Studierenden der beteiligten Universitaeten die Bibliotheken und sonstigen Einrichtungen zu den jeweils geltenden Bedingungen nutzen koennen.
Zur Erfuellung des Kooperationsvorhabens setzen die Universitaeten ein besonderes Koordinierungsgremium ein und die Senate der Universitaeten werden von den Universitaetsleitern entsprechend unterrichtet.
Mit dieser freiwilligen Rahmenvereinbarung kommen die Universitaeten Bamberg, Bayreuth und Erlangen-Nuernberg im Benehmen mit dem bayerischen Kultusministerium einer Regelung des Bayerischen Hochschulgesetzes (Art. 55) nach und machen damit weitere Durchfuehrungsbestimmungen ueberfluessig. In Kraft tritt die Vereinbarung nach Zustimmung der Akademischen Senate und der Genehmigung durch das Staatsministerium fuer Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst.
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