Die beiden Schwerpunkte der Dienstrechtsreform, die Besoldung von Hochschullehrern und Hochschulleitern sowie die Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses, standen im Mittelpunkt des Vortrags des bayerischen Staatsministers für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Hans Zehetmair, im Rahmen des 193. HRK-Plenums am 19. Februar 2001 in Berlin.
Die Einführung von mehr Wettbewerbs- und Leistungskomponenten in die Besoldung beurteilte Zehetmair positiv. Der derzeitige Vorsitzende der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) sprach sich nachdrücklich für Freiräume der Länder bei der Gestaltung der Grundgehälter aus. Die bisher geforderte Kostenneutralität verhindere strukturelle Veränderungen und z.B. auch die Anpassung der Besoldungsstruktur in den neuen Ländern: "Bayern kämpft massiv, dass der Begriff der Kostenneutralität gestrichen wird." Im Rahmen der Neuordnung der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses sprach sich Zehetmair entschieden für differenzierte Wege zur Professur und gegen die gesetzliche Abschaffung der Habilitation aus.
Zehetmair plädierte weiterhin für mehr Eigenverantwortung und Mitwirkung der Hochschulen bei der Auswahl ihrer Studierenden. Kritik übte der bayerische Wissenschaftsminister am Rückstand des Bundes im Hochschulbau: "Es kann aus der Gesamtsicht der Länder nicht auf Dauer hingenommen werden, dass der Bund bei seiner begleitenden Mitfinanzierung für freigegebene Bauvorhaben mit rund einer Milliarde DM nachhinkt." Die jüngsten Veränderungen beim BAföG beurteilte er positiv, da die Anzahl der Geförderten von derzeit 364.000 um rund 81.000 auf voraussichtlich 445.000 erhöht werden könne.
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