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03/18/2009 10:56

Analyse im neuen IMK Report

Rainer Jung Abt. Öffentlichkeitsarbeit
Hans-Böckler-Stiftung

    Neuordnung der Finanzmärkte: Regulierungsvorschläge für G20-Gipfel sollten ergänzt werden

    Zu wenige Regeln und zu wenig Aufsicht haben zur dramatischen Krise an den Finanzmärkten wesentlich beigetragen. Die EU beziehungsweise die G20 streben daher eine langfristige Neuordnung an. Ein Team aus Experten des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) und der Abteilung Mitbestimmungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung hat die vorliegenden Pläne geprüft. Ihr Fazit: Die für den G20-Gipfel geforderten Maßnahmen gehen in die richtige Richtung. Die Wissenschaftler halten jedoch Ergänzungen für erforderlich. Sie reichen von einer staatlichen Aufsicht für Rating-Agenturen bis zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer in allen G20-Ländern. Eine Stärkung der Mitbestimmung und ein Selbstbehalt bei Haftpflichtversicherungen für Manager können zu einer nachhaltigeren Unternehmensführung beitragen.

    "Das Finanzsystem muss stabiler, Übersteigerungen durch 'laissez faire' müssen verhindert werden", fassen die Forscher ihre Analyse zusammen, die am heutigen Mittwoch als IMK Report veröffentlicht wird.* Rendite und Wachstum im Finanzsektor sollten längerfristig nicht über denen der realwirtschaftlichen Sektoren liegen. Auf diesem Wege ließe sich einer spekulativen Blasenbildung vorbeugen. Das sei umso wichtiger, weil in den vergangenen Jahren ein zunehmender Anteil der betrieblichen Alterssicherung und ein Teil der Riester-Renten über den Kapitalmarkt abgedeckt worden sind. "Finanzmarktkrisen gefährden somit nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch die kapitalgedeckte Altersversorgung", warnen die Experten. Ihre Vorschläge:

    -Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Kernproblem unregulierter Finanzmärkte sind extreme Kursschwankungen. Eine allgemeine Finanztransaktionssteuer, die bei jedem börsenähnlichen Wertpapiergeschäft erhoben wird, würde vor allem kurzfristige Spekulanten treffen. Langfristig orientierte Investoren, die ihre Papiere nicht nach wenigen Tagen - oder Minuten - wieder verkaufen, würden kaum belastet. Bereits ein niedriger Steuersatz von 0,1 Prozent könnte spekulative Aktivitäten eindämmen.

    -Staatliche Aufsicht für Rating-Agenturen. In der Finanzkrise haben die Agenturen nicht nur versagt, sie haben sie selbst mit hervorgerufen, schreiben die Autoren: durch zu gute Bewertungen für hohe Risiken und sehr späte Korrektur falscher Ratings. Der Fehler liege im System. Weil die Rating-Agenturen von den Emittenten von Wertpapieren bezahlt werden, hätten sie ein Interesse daran, die Risiken ihrer Finanziers möglichst gering einzuschätzen. Deshalb müsse der Staat die Bewertungsverfahren der Agenturen regelmäßig kontrollieren. Finanziert werden sollten die Institute aus einem gemeinsamen Topf der Investoren, nicht mehr individuell vom Emittenten eines Wertpapiers. Als Gegengewicht zu den drei marktbeherrschenden US-Agenturen schlagen die Forscher die Etablierung einer europäischen Rating-Agentur vor.

    -Reform der Bilanzierungs- und Eigenkapitalvorschriften. Finanzinstitutionen müssen ein ausreichendes Mindesteigenkapital vorhalten, um gegen Risiken bei Abschwüngen und Krisen abgesichert zu sein. Die bislang geltenden Bilanzierungsregeln (fair-value, mark to market) haben nach Analyse der Wissenschaftler aber genau entgegengesetzt, also prozyklisch gewirkt: In Boomzeiten vergrößerten sie das Risiko einer Überhitzung. Im Abschwung dagegen verschärft die Bilanzierungspraxis die Krise. Daher sollte die zwingende Orientierung an aktuellen Marktpreisen bei der Bilanzierung von Finanzprodukten abgeschafft werden. Die besondere Regulierung für Banken müsse auf alle Finanzinstitutionen ausgedehnt werden.

    -Auch Steuerungs- und Anreizsysteme in Unternehmen haben zur Finanz- und Wirtschaftskrise beigetragen, stellen die Autoren fest. Die Orientierung an kurzfristigen Zielen wie den Quartalszahlen macht riskante Geschäfte attraktiv. Geht etwas schief, müssen selbst fahrlässig handelnde Manager in der Praxis kaum persönliche Haftungsrisiken fürchten. Zumeist sind sie über das Unternehmen ohne Selbstbehalt versichert. Deshalb schlagen die Wissenschaftler einen verbindlichen Selbstbehalt beim Abschluss von Haftpflichtversicherungen für Manager vor. Dieser sollte mindestens ein Jahresgehalt betragen.

    -Mehr Mitbestimmung trage ebenfalls zu einer nachhaltigeren Unternehmenspolitik bei, schreiben die Experten. Zentrale Entscheidungen des Managements sollten deshalb zwingend dem Aufsichtsrat vorgelegt werden müssen - und damit auch den Arbeitnehmervertretern in diesem Kontrollgremium. Um verlässliche Standards zu etablieren, schlagen die Forscher vor, einen Mindestkatalog solcher zustimmungspflichtiger Geschäfte gesetzlich zu verankern, wie in Österreich und den Niederlanden bereits geschehen.

    -Auch die Rechte von Betriebsräten sollten ausgeweitet werden - insbesondere für den Fall, dass neue Investoren einsteigen. Dahinter steht die Erfahrung, dass etwa Private-Equity-Gesellschaften oder Hedge-Fonds bei einer Beteiligung extreme Renditeziele verfolgen. Doch ausgerechnet ein solcher Investorenwechsel wird bisher nicht von der Mitbestimmung erfasst. Künftig sollte der Betriebsrat direkt mit dem möglichen Investor in Kontakt treten können, schlagen die Experten vor. Der Investor müsse den Arbeitnehmern seine Absichten und die Herkunft seiner finanziellen Mittel offenbaren. Unternehmensverkäufe sollten als Betriebsänderung gelten, so dass der Betriebsrat über einen Interessenausgleich und Sozialplan verhandeln kann, um eventuell anstehende Entlassungen abzufedern.

    -Strenge Regeln bei Unternehmenskäufen. In den vergangenen Jahren war der Unternehmenskauf für viele Private-Equity-Gesellschaften nur deshalb derartig attraktiv, weil sie die Übernahme mit billigen Krediten finanzieren und diese Kredite anschließend dem erworbenen Unternehmen aufbürden konnten. In Krisenzeiten droht hoch verschuldeten Firmen schnell die Insolvenz. Deshalb sollte diese "financial assistance" in zeitlicher Nähe zur Übernahme generell verboten werden, so die Autoren. Da Unternehmen ihre eigene Übernahme auch über Aktienrückkaufprogramme finanzieren können, ist auch für diesen Fall eine Einschränkung und Korrektur der europarechtlichen Vorgaben sinnvoll.

    *Gustav Horn, Lothar Kamp, Heike Joebges, Alexandra Krieger, Sebastian Sick, Silke Tober: Höhere gesamtwirtschaftliche Stabilität durch bessere Regulierung -Vorschläge für eine Neuordnung der Finanzmärkte, IMK Report Nr. 36 März 2009. Download: http://www.boeckler.de/pdf/p_imk_report_36_2009.pdf

    Infografiken im neuen Böckler Impuls 5/2009 unter: http://www.boeckler.de/pdf/impuls_2009_05_1.pdf und: http://www.boeckler.de/pdf/impuls_2009_05_2.pdf

    Eine Analyse zur Risikoübernahme durch dezentrale Bad Banks finden Sie in einem gemeinsamen Policy Brief von IMK und Mitbestimmungsförderung. PM dazu: http://www.boeckler.de/320_94275.html

    Kontakt in der Hans-Böckler-Stiftung

    Lothar Kamp
    Leiter Mitbestimmungsförderung
    Tel.: 0211-7778-198
    E-Mail: Lothar-Kamp@boeckler.de

    Alexandra Krieger
    Mitbestimmungsförderung
    Tel.: 0211-7778-163
    E-Mail: Alexandra-Krieger@boeckler.de

    Dr. Heike Joebges
    IMK
    Tel.: 0211-7778-234
    E-Mail: Heike-Joebges@boeckler.de

    Dr. Silke Tober
    IMK
    Tel.: 0211-7778-336
    E-Mail: Silke-Tober@boeckler.de

    Prof. Dr. Gustav A. Horn
    Wissenschaftlicher Direktor IMK
    Tel.: 0211-7778-331
    E-Mail: Gustav-Horn@boeckler.de

    Dr. Sebastian Sick
    Mitbestimmungsförderung
    Tel.: 0211-7778-257
    E-Mail: Sebastian-Sick@boeckler.de

    Rainer Jung
    Leiter Pressestelle
    Tel.: 0211-7778-150
    E-Mail: Rainer-Jung@boeckler.de


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    Criteria of this press release:
    Economics / business administration, Politics
    regional
    Research results
    German


     

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