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03/01/2001 12:33

Presseerklärung der Eser-Kommission

Rudolf-Werner Dreier Hochschul- und Wissenschaftskommunikation
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau

    Presseerklärung der Eser-Kommission

    Als sofortige Reaktion auf den Bericht einer von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Dr. Mildred-Scheel-Stiftung finanzierten "Task Force" zu Fälschungsvorwürfen gegenüber Professsor Friedhelm Herrmann aus seiner Freiburger Zeit hatte der Rektor der Albert-Ludwigs-Universität, Professor Dr. Dr. h.c. Wolfgang Jäger, im Juni 2000 entschieden, jene Freiburger Untersuchungskommission erneut einzusetzen, die bereits im Jahre 1997 unter Leitung von Professor Dr. Dr. h.c. Albin Eser, Direktor des Freiburger Max-Planck-Instituts für Ausländisches und Internationales Strafrecht, beauftragt war, alle Vorwürfe zu untersuchen, die sich auch gegen weitere Angehörige der Abteilung Innere Medizin I des Freiburger Universitätsklinikums richteten.

    Die vom Rektor der Universität Freiburg neuerlich eingesetzte Eser-Kommission hatte nun den Auftrag, den Bericht der Task Force zu wissenschaftlichem Fehlverhalten im Hinblick auf Publikationen in der Abteilung Innere Medizin I der Universität Freiburg auszuwerten. Zudem waren im Auftrag des Wissenschaftsministers bestimmte Publikationen im Hinblick auf die Einhaltung ethischer Richtlinien und rechtlicher Erfordernisse zu überprüfen, wobei insbesondere die persönlichen Beiträge und Verantwortlichkeiten von Prof. Roland
    Mertelsmann zu klären waren.

    Die Kommission kam einmütig zu folgenden Feststellungen:

    1. Von den 347 untersuchten Publikationen unter Mitautorschaft von Friedhelm Herrmann waren von der Task Force insgesamt 94
    Arbeiten als "inkriminiert" befunden worden, davon 65 als "konkret fälschungsverdächtig" sowie 29 als eindeutig "fälschungsbehaftet". Davon ist in 58 Arbeiten Prof. Mertelsmann als Mitautor genannt; damit hat sich sein Anteil gegenüber den im Kommissionsbericht von 1997 entsprechend eingestuften 25 Arbeiten mehr als verdoppelt. Bei weiteren (damaligen oder heutigen) Freiburger Wissenschaftlern ist der Anteil von Mitautorschaften an betroffenen Arbeiten von 28 im Jahr 1997 auf nunmehr 72 gestiegen.

    2. Wie schon im Jahr 1997, so konnte auch jetzt eine aktive
    Mitbeteiligung an Fälschungen von derzeit an der Universität Freiburg tätigen Wissenschaftlern in keinem Fall festgestellt werden.

    3. Dagegen kam die Kommission hinsichtlich möglicher Mitwisserschaft an Manipulationen und Fehldarstellungen in den Arbeiten von Herrmann nunmehr zu einer anderen Einschätzung. Nachdem bereits im Jahr 1997 mangelnde Mitwisserschaft nur schwer nachvollziehbar gewesen war, erscheinen der Kommission aufgrund der jetzigen Sachlage die Einlassungen von Herrn
    Mertelsmann, soweit er jegliche Mitwisserschaft von Unregelmäßigkeiten in den infragestehenden Arbeiten von Herrmann bestreitet, als nicht glaubwürdig. Wenn er Regelwidrigkeiten eines inzwischen derart beträchtlich gestiegenen Ausmaßes tatsächlich nicht bemerkt haben will, so muss er in seiner Eigenschaft als Leiter des betreffenden Forschungsbereichs entweder von vorneherein geeignete Kontrollmaßnahmen verabsäumt oder diese, soweit vorhanden, nicht in gebotener Weise ernst genommen haben.

    4. Hinsichtlich der Mitverantwortung von Prof. Mertelsmann aus seiner Mitautorschaft ist anzuerkennen, dass er inzwischen fast alle "inkriminierten" Arbeiten aus seiner Publikationsliste herausgenommen und sich zum Teil auch erfolgreich um die Rückziehung betroffener Arbeiten bemüht hat.

    5. Um feststellen zu können, ob sich die Verfälschungen möglicherweise als ein "Phänomen Herrmann" erklären und damit auf seine jeweilige Mitwirkung eingrenzen ließen, waren von der Task Force auch Publikationen aus dem Umfeld von Herrmann, doch ohne seine Mitautorschaft untersucht worden. Dabei wurden bei 5 Arbeiten in Mitautorschaft von Prof. Mertelsmann unter Hinzuziehung von Rohdaten Unregelmäßigkeiten festgestellt, die sich jedoch in 3 Arbeiten als weniger schwerwiegend herausstellten.

    6. Gravierendere Regelwidrigkeiten ergaben sich bei zwei Studien in den Fachzeitschriften BLOOD vom September 1994 (S. 1421-1426) und New England Journal of Medicine (NEJM) vom August 1995 (S. 283-287), die von den - seinerzeit an der Universität Freiburg tätigen und vor mehreren Jahren an die Universität Tübingen gewechselten - Prof. Dr. Lothar Kanz als Projektleiter und (korrespondierendem) Letztautor und PD Dr. Wolfram Brugger als (stellvertretendem) studienausführendem Projektleiter und Erstautor durchgeführt wurden, wobei Prof. Mertelsmann jeweils als stellvertretender Projektleiter und zuständiger Abteilungsleiter fungierte und in der Publikation als vorletzter Mitautor genannt ist.

    7. Bei den BLOOD- und NEJM-Studien hat die Überprüfung der Krankenunterlagen verschiedenartige Unregelmäßigkeiten hinsichtlich der Aufklärung und Einwilligung der in die Studien einbezogenen Patienten ergeben: Teils waren keine studienspezifischen Patienteninformationen und/oder Einwilligungserklärungen aufzufinden, teils weichen vorgefundene Aufklärungsformulare und/oder Einwilligungserklärungen von denen der Ethik-Kommission zur Prüfung vorgelegten Mustern ab, teils ist der Zeitpunkt der ärztlichen Aufklärung und/oder der Einwilligungserklärung des Patienten unklar.

    Aus derartigen Fehlanzeigen ist allerdings nicht ohne weiteres zu schließen, dass tatsächlich keine Aufklärung durch den Arzt stattgefunden und/oder der Patient keine Einwilligung erklärt hätte; denn dies kann auch, wie von den Projektbeteiligten glaubhaft beteuert wurde, mündlich geschehen sein. Gleichwohl verstößt die mangelnde Dokumentation gegen medizinethische Regeln, zumal dadurch auch die inhaltliche Vollständigkeit der Aufklärung und deren Verständlichkeit für den Patienten im Zweifel bleibt.
    Auch wenn für die Kommission keine klaren Anzeichen dafür zu erkennen waren, dass die Studienteilnehmer bewusst unzureichend aufgeklärt worden seien, um sie für eine Teilnahme an der Studie zu gewinnen, bleibt ein leichtfertiger Umgang mit der Planung, Durchführung und Dokumentation von Aufklärung und Einwilligung festzustellen.

    8. Soweit die Task Force bei den BLOOD- und NEJM-Studien Unregelmäßigkeiten hinsichtlich der Erhebung der Daten einschließlich ihrer Dokumentation und Auswertung festgestellt hat, haben sich diese Mängel im wesentlichen bestätigt. Das gilt insbesondere für die unzureichende Absicherung einer systematischen Erhebung wesentlicher Daten während des gesamten für den Studienerfolg erheblichen Beobachtungszeitraums.

    9. Noch wesentlich gravierender erscheinen der Kommission die Regelwidrigkeiten in den Publikationen in BLOOD und NEJM, indem bei Präsentierung der Daten Probleme der Datenlage nicht offengelegt wurden, sondern vielmehr der Eindruck erzeugt wird, als seien die Daten vollständiger und konsistenter, als dies tatsächlich der Fall war. Auch wenn für bestimmte Figuren nachträglich eine nachvollziehbare Erklärung geliefert werden konnte, haben sich die von der Task Force festgestellten Inkorrektheiten in der publizistischen Darstellung der Daten bestätigt.
    Gegenüber dem naheliegenden Verdacht, dass die der Datenlage nicht entsprechende Darstellung der gezielten Unterdrückung unerwünschter Ergebnisse und/oder der Vortäuschung eines in Wirklichkeit nicht erreichten Studienerfolges gedient haben könnte, ist die Kommission von der Glaubwürdigkeit der Projektleiter überzeugt, wenn sie die Absicht vorsätzlichen Verfälschens oder Unterdrückens von Daten bestreiten. Deshalb liegt der Kommission insoweit an der Klarstellung, dass die hier infragestehenden Fehldarstellungen in den BLOOD- und NEJM-Veröffentlichungen keinesfalls mit den bewußten Manipulationen von Daten in den Publikationen von Friedhelm Herrmann und Marion Brach vergleichbar sind.
    Gleichwohl ist nicht zu übersehen, dass die hier infragestehenden Inkorrektheiten nicht einfach versehentlich unterliefen, sondern - aus welchen Gründen auch immer - jedenfalls teilweise wissentlich erfolgten, auch wenn die Autoren dabei von der studienspezifischen Unerheblichkeit der betroffenen Lücken oder Vereinfachungen ausgingen. Auch ohne eine Täuschungsabsicht verfolgt zu haben, ist daher in den gravierenden Mängeln bei Erhebung, Dokumentation und Publikation der Daten ein grober Verstoß gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zu erblicken.

    10. Für die vorangehend festgestellten Regelwidrigkeiten und Versäumnisse bei der Durchführung und Veröffentlichung der BLOOD- und NEJM-Studien hält die Kommission die am Projekt und an der Publikation Beteiligten in verschiedener Weise für verantwortlich: Herr Mertelsmann aufgrund seiner Gesamtverantwortung als Abteilungsleiter der betroffenen Forschungseinheit, seiner Rolle als stellvertretender Projektleiter und seiner Mitautorschaft an zweitletzter Stelle, Herr Kanz aufgrund seiner Verantwortung als Projektleiter und korrespondierender Letztautor bei der Publikation und PD Dr. Brugger aufgrund seiner Mitverantwortung als die Studien maßgeblich durchführender (stellvertretender) Projektleiter und die Publikation im wesentlichen entwerfender Erstautor.

    11. Zur Frage nach der Verantwortlichkeit insbesondere von Prof. Mertelsmann erscheint noch bemerkenswert, dass nicht nur die Zahl von konkret fälschungsverdächtigen bis hin zu nachweislich fälschungsbehafteten Publikationen in Ko-Autorschaft mit
    Herrmann um das Doppelte gestiegen und damit ein nicht geringer Teil des auch für Herrn Mertelmanns Reputation wesentlichen Oeuvres in Misskredit geraten ist. Vielmehr wurden zudem auch noch außerhalb des Wirkungs- und Veröffentlichungsfeldes von Herrmann Arbeiten in Mitautorenschaft von Herrn Mertelsmann identifiziert, die nicht frei von Unregelmäßigkeiten sind. Dass diese keineswegs mit den Datenmanipulationen in den Herrmannschen Arbeiten vergleichbar und demzufolge die Herren Kanz und Brugger nicht in den gleichen Zusammenhang zu bringen sind, vermag Herrn Mertelsmann nur wenig, wenn überhaupt, zu entlasten; denn zumal auch noch weitere, wenngleich nicht eingehender untersuchte Arbeiten in anderen Arbeitsgruppen Unregelmäßigkeiten aufweisen, sind die Regelwidrigkeiten bei der Erhebung, Auswertung und Publikation von Daten in dem von Herrn Mertelsmann geleiteten Forschungsbereich nicht einfach mit der besonderen "kriminellen Energie" eines einzelnen schwer kontrollierbaren Mitarbeiters erklärbar, sondern müssen auch noch in anderen Faktoren, wie insbesondere in mangelnder wissenschaftlicher Sorgfalt und Leitungsdefiziten, ihre Ursache haben. Dies ist um so ernster zu nehmen, je mehr davon auch der klinische Bereich berührt wird, wie insbesondere durch Mißstände bei Aufklärung und Einwilligung der Patienten.

    12. Bei der in manchen Kreisen anzutreffenden Ansicht, dass in falschen Angaben, sofern sie nicht vorsätzlich gemacht wurden, bloße "Schlampereien" zu erblicken seien, deren Monierung der fachinternen Kritik zu überlassen sei, wird verkannt, dass das Vertrauen in die Wissenschaft die Verläßlichkeit veröffentlichter wissenschaftlicher Ergebnisse zur Grundlage hat, die nicht nur bei vorsätzlicher, sondern auch schon bei grob fahrlässiger Verletzung von Regeln guter wissenschaftlicher Praxis untergraben wird. Diese Regeln zu beachten und ihre Missachtung gegebenenfalls zu sanktionieren, gilt in verstärktem Maße für Bereiche, in denen sich falsche Daten auf das Wohlergehen von Menschen auswirken können.

    13. Die Kommission hatte auftragsgemäß nur Feststellungen zu treffen. Daraus die notwendigen Konsequenzen zu ziehen, ist die Aufgabe der dafür zuständigen Organe.

    Kontakt:

    Prof. Dr.Dres.h.c. Albin Eser
    Vorsitzender der Untersuchungskommission
    Direktor des Max-Planck-Instituts für
    ausländisches und internationales Strafrecht
    Günterstalstr. 73
    79100 Freiburg im Breisgau
    Tel.: 0761/7081-200; Fax: 0761/7081-309
    e-mail: A.Eser@iuscrim.mpg.de


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    Criteria of this press release:
    Medicine, Nutrition / healthcare / nursing
    transregional, national
    Research results
    German


     

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