idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instance:
Share on: 
04/03/2009 09:31

Gesellschaft für Informatik fordert ernsthafte Verfolgung von Kinderpornografie

Cornelia Winter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Gesellschaft für Informatik e.V.

    Die GI fordert die Strafverfolgungsbehörden nachdrücklich auf, Straftäter gem. § 184 b des Strafgesetzbuches (StGB) "Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften" wirksam zu verfolgen: Der Schutz unserer Kinder ist unsere allererste Pflicht, nicht nur durch die Familie, sondern auch durch den Staat. Dazu müssen die Strafverfolgungsbehörden die Strafverfolgung auch im Ausland intensivieren und mit den einschlägigen Behörden in anderen Staaten zusammenarbeiten.

    Bereits heute verfolgen Staatsanwaltschaften (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Kinderpornografie Halle) Straftaten und auch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) sowie Ordnungsbehörden gehen gegen einschlägige Diensteanbieter und gegen den Host-Provider vor und lassen auch Webseiten im Ausland sperren.

    Allerdings will die Bundesregierung nun in Zukunft ebenfalls behördenbekannte internationale Internet-Adressen, auf denen Kinderpornografie (in Wort und Bild) gespeichert ist, durch das Bundeskriminalamt (BKA) in Deutschland sperren lassen. Dazu sollen sich die deutschen Internet Service Provider (ISP) in einem Vertrag mit dem Bundeskriminalamt (BKA) verpflichten. Die Sperrung soll durch die ISP entsprechend einer täglich aktualisierten Internet-Adresslisten des BKA erfolgen.

    Die GI ist der Überzeugung, dass solche Sperrungen von WWW-Adressen nicht nur wenig hilfreich, sondern überwiegend schädlich sind. Vielmehr sollten alle auf diese Internetseiten zugreifenden Straftäter unverzüglich verfolgt werden.
    Die Sperrung von Webseiten ist keine sinnvolle Maßnahme der Strafverfolgung. Es reicht keinesfalls aus, den Zugriff auf pädophile Inhalte im Internet zu erschweren. Vielmehr muss von vornherein verhindert werden, dass solche Inhalte überhaupt erstellt und dann auch noch veröffentlicht oder weitergegeben werden. Sperrungen bewirken nicht, dass diejenigen, die Verbrechen an Kindern begehen, gefasst und verurteilt werden. Dies können nur Polizei und Staatsanwaltschaften erreichen.

    Die Sperrung von Webseiten kann einen ordnungswidrigen Zustand beseitigen, sofern dadurch der Zugriff auf Seiten mit kinderpornografischen Inhalten wirksam verhindert würde. Aber an dem Erreichen dieses Ziel bestehen erhebliche Zweifel. Die Weitergabe kinderpornografischer Inhalte erfolgt nicht oder kaum über Webseiten. Tatsächlich kann im Internet nicht direkt auf Kinderpornografie zugegriffen werden. Die Adressen sind meist nur Eingeweihten bekannt und zugegriffen wird hauptsächlich in geschlossenen Benutzergruppen über Peer-to-Peer Netzwerke. Vielfach erfolgt die Verbreitung auch über Mobiltelefone.

    Eine Sperrung behördenbekannter Server durch das BKA lenkt von der unzureichenden Strafverfolgung der Täter nur ab - zumal diese Sperrungen bisher ja schon durch die Staatsanwaltschaften und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) sowie Ordnungsbehörden erfolgen.

    Zwar werden durch nationale Sperrungen viele Zugriffe auf inkriminierte Seiten unterbunden, doch trifft diese Verhinderung nur Bürger, die diese Sperren nicht zu umgehen wissen. Interessenten an Kinderpornografie besitzen meist sehr viel Technikerfahrung und werden diese Sperren sehr schnell zu umgehen wissen. Sollten auf den gesperrten Webseiten kinderpornograhische Inhalte angeboten werden, werden diese schnell auf andere Webseiten verlagert - ggf. auch in andere Länder.

    Die tatsächlich interessierten Pädophilen können die von der Bundesregierung vorgesehenen Sperrmaßnahmen also relativ leicht umgehen und sich durch einfache (im Internet öffentlich nachlesbare!) technische Maßnahmen unerkannt und z.B. über Anonymisierungsserver oder ausländische Provider Zugriff auf Kinderpornografie verschaffen, so dass die Sperrmaßnahmen der ISP nicht die beabsichtigte Wirkung zeigen werden.

    Eine vollständige Blockade ist wegen der dezentralen Struktur des Internets nicht möglich. Sie wäre nur zu erreichen, wenn das Internet grundsätzlich umgestaltet wird. Sollte dies gewollt sein, müsste dieses viel weitergehende politische Ziel in der öffentlichen Debatte klar benannt werden.
    Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) fordert die Behörden daher nachdrücklich auf, unverzüglich gegen die ihnen bekannten Provider von Kinderpornografie strafrechtlich vorzugehen, die relevanten und behördenbekannten Server unverzüglich stilllegen zu lassen und ebenfalls gegen alle diejenigen strafrechtlich vorzugehen, die kinderpornografische Inhalte abrufen und tauschen.

    Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) ist eine gemeinnützige Fachgesellschaft zur Förderung der Informatik in all ihren Aspekten und Belangen. Gegründet im Jahr 1969 ist die GI mit ihren heute rund 24.500 Mitgliedern die größte Vertretung von Informatikerinnen und Informatikern im deutschsprachigen Raum. Die Mitglieder der GI kommen aus Wissenschaft, Wirtschaft, öffentlicher Verwaltung, Lehre und Forschung.

    Bei Abdruck Belegexemplar erbeten. Vielen Dank!

    Kontakt: Cornelia Winter, 0228-302147, cornelia.winter@gi-ev.de


    More information:

    http://www.gi-ev.de


    Images

    Criteria of this press release:
    Economics / business administration, Information technology, Law, Politics, Social studies
    transregional, national
    Science policy
    German


     

    Help

    Search / advanced search of the idw archives
    Combination of search terms

    You can combine search terms with and, or and/or not, e.g. Philo not logy.

    Brackets

    You can use brackets to separate combinations from each other, e.g. (Philo not logy) or (Psycho and logy).

    Phrases

    Coherent groups of words will be located as complete phrases if you put them into quotation marks, e.g. “Federal Republic of Germany”.

    Selection criteria

    You can also use the advanced search without entering search terms. It will then follow the criteria you have selected (e.g. country or subject area).

    If you have not selected any criteria in a given category, the entire category will be searched (e.g. all subject areas or all countries).