Wer beispielsweise wegen eines Kindes oder eines Pflegefalles in der Familie nicht in Vollzeit studieren kann, hat an der Universität des Saarlandes die Möglichkeit, sein Studium in Teilzeit zu absolvieren. Fast alle Fächer der Uni, etwa alle Lehramts-, Bachelor- und Master-Studiengänge, können jetzt in Teilzeit studiert werden. Für ein Teilzeitsemester müssen die Studierenden die halbe Studiengebühr zahlen.
Das Teilzeitstudium an der Universität des Saarlandes ist kein spezielles Abendstudium oder Studium für Berufstätige, wie es etwa bei weiterbildenden Studiengängen der Fall ist. Vielmehr bietet die Uni ihren Studierenden damit die Möglichkeit, die Belastung eines regulären Studiums zu reduzieren, um sich beispielsweise um pflegebedürftige Verwandte oder um Kinder zu kümmern.
Das Teilzeitstudium zeichnet sich etwa dadurch aus, dass ein Student oder eine Studentin zwischen 50 und 60 Prozent der vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen in einem Semester besucht. Belegt jemand mehr Veranstaltungen, wird das Semester als Vollzeitsemester angerechnet. Der Antrag für ein Teilzeitsemester muss vor jedem Semester neu gestellt werden. Mit der Umsetzung der Bologna-Reform an der Saar-Uni ist Studieren in Teilzeit nahezu in allen Fächern möglich geworden.
Weitere Informationen bieten:
AUDIT Familiengerechte Hochschule
Dr. Sybille Jung
Gebäude B6 2, Zimmer 08
Tel.: (0681) 302-2911
E-Mail: auditfamilie@uni-saarland.de
Zentrale Studienberatung
Gebäude C5 5
Tel.: (0681) 302-3673
E-Mail: studienberatung@mx.uni-saarland.de
Asta der Universität des Saarlandes
Referat für Recht und Studienfinanzierung
Gebäude A5 2
Tel.: (0681) 302-4362, -4833
E-Mail: recht@asta.uni-saarland.de, studienfinanzierung@asta.uni-saarland.de
http://www.uni-saarland.de/teilzeitstudium
Criteria of this press release:
interdisciplinary
regional
Studies and teaching
German
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