Angesichts der am Wochenende bekannt gewordenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln zu Unregelmäßigkeiten bei Promotionen erklärte die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Prof. Dr. Margret Wintermantel heute in Bonn:
"Die Universitäten haben im Rahmen der HRK hochschulübergreifende Qualitätsstandards für das Promotionsverfahren entwickelt. Sie sichern die Eigenständigkeit der Forschungsleistung des Doktoranden, die Kern der Promotion ist. Auf dieser Grundlage ist die deutsche Promotion international höchst anerkannt. Diese Reputation darf durch kriminelle Machenschaften nicht beschädigt werden.
Die Universitäten entwickeln ihre Qualitätsstandards laufend weiter. Sie sichern ihre Promotionsverfahren gegen Missbrauch ab, etwa durch ein konsequentes Mehr-Augen-Prinzip, indem Versicherungen an Eides Statt zur Eigenständigkeit der Forschungsleistung verlangt werden und jede Dissertation veröffentlicht werden muss. Sollten Verstöße gegen diese Standards in dem einen oder anderen Fall auftreten, so muss die Staatsanwaltschaft zügig ermitteln.
Das Promotionsverfahren ist in den Promotionsordnungen der Fakultäten so geregelt, dass in allen Phasen die Qualität gewährleistet ist:
Über die Zulassung eines Kandidaten zur Promotion entscheidet der Promotionsausschuss und prüft dabei dessen wissenschaftliche Vorqualifikation sowie die Qualität des Vorhabens.
Das eigentliche Prüfverfahren sieht die Begutachtung durch mehrere Hochschullehrer, die hochschulöffentliche Auslage der Arbeit und dann eine hochschulöffentliche Prüfung mit mindestens drei Prüfern vor.
Schließlich wird jede Dissertation publiziert und damit der gesamten wissenschaftlichen Öffentlichkeit bekannt gemacht."
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