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04/20/2001 11:15

Grundordnungsdebatte geht in zweite Runde

Ole Lünnemann Referat Hochschulkommunikation
Universität Dortmund

    Die im Februar 2001 von der Universität Dortmund verabschiedete Neufassung der Grundordnung muss in den Gremien der Hochschule noch einmal beraten werden. Das Düsseldorfer Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung hat, wie es in einem Erlass vom 10. April ausführte, dem Entwurf der Hochschule die Genehmigung in mehreren Punkten verweigert. Der Senat hat nun in seiner gestrigen (19.4.2001) Sitzung beschlossen, im ad-hoc-Ausschuss für den Entwurf der Grundordnung nach einer Einigung mit dem Ministerium zu suchen.

    Die unterschiedlichen Auffassungen der Uni und des Ministeriums betreffen unter anderem folgende Bestimmungen:

    - Die Uni will eine zweite Wiederwahl des Rektors an eine zwei-Drittel-Mehrheit der stimmberechtigten Senatsmitglieder binden. Das Ministerium erklärt, ein solches Quorum sei gesetzlich nicht vorgesehen.

    - Bei der Besetzung des neuen "Erweiterten Senats", der im Wesentlichen die Aufgabe haben wird, Änderungen der Grundordnung zu beschließen, hatte die Universität darauf verzichtet, der Gruppe der Professoren in wissenschaftsrelevanten Angelegenheiten ein besonderes Stimmengewicht einzuräumen. Das Ministerium beharrt auf einer Bestimmung, nach der bei unmittelbaren Regelungen für Lehre oder Forschung die Stimmen der 13 Professoren mit 3,1 multipliziert werden. Nur so könnten die Professoren nicht von den je 13 Angehörigen der drei anderen Statusgruppen (Wissenschaftliche Mitarbeiter, weitere Mitarbeiter und Studierende) überstimmt werden.

    - Umstritten auch die Leitungsstruktur der künftigen Fachbereiche und Fakultäten. Die Universität will hier Dekanate mit dem Dekan und zwei Prodekanen einrichten und sich nur im Ausnahmefall auf den Dekan und einen Prodekan als Stellvertreter beschränken. Das Ministerium will Regelfall und Ausnahme hier umkehren. Es wünscht überdies förmliche Fachbereichsordnungen.

    (Alle Satzungsbestimmungen für Funktionen und Ämter in der Universität gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.)


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    regional
    Organisational matters
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