Heidelberger SRH Professor und Forensikexperte in den Vorstand der Fachgruppe Rechtspsychologie der Deutschen Gesellschaft für Psychologie gewählt
Kriminelle Handlungen von Kindern und Jugendlichen schockieren regelmäßig die Öffentlichkeit. Warum jugendliche Straftäter rückfällig werden hat Prof. Dr. Denis Köhler von der SRH Hochschule Heidelberg in seiner bundesweit beachteten Studie untersucht. Sein Fachwissen zu diesem und weiteren Themen bringt er nun in die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) ein: Er wurde in den Vorstand der Fachgruppe Rechtspsychologie gewählt, die sich unter anderem damit beschäftigt wie Kriminalität entsteht und verhindert werden kann. Darüber hinaus möchte die Fachgruppe den wissenschaftlichen Nachwuchs fördern und die Rechtspsychologie besser an den Hochschulen verankern.
"In der Fachgruppe kümmern wir uns auch darum, wie Rechtspsychologie an Universitäten und Hochschulen in Deutschland gelehrt wird. Es ist erfreulich, dass unsere Studierenden künftig von diesem Netzwerk profitieren können", sagte Prof. Dr. Denis Köhler von der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften. Die SRH Hochschule Heidelberg bietet die Bachelorstudiengänge Wirtschaftspsychologie, Soziale Arbeit mit den Schwerpunkten klinische und forensische Sozialarbeit sowie den Kontaktstudiengang Forensische Sozialwissenschaften.
Deutsche Gesellschaft für Psychologie
Die "Deutsche Gesellschaft für Psychologie e.V." (DGPs) ist eine Vereinigung der in Forschung und Lehre tätigen Psychologen. Ihre Aufgaben und Ziele sind auf die Förderung und Verbreitung der wissenschaftlichen Psychologie ausgerichtet. Mit 2.000 Mitgliedern ist sie die wichtigste Psychologenvereinigung Deutschlands.
Prof. Dr. Denis Köhler lehrt unter anderem Persönlichkeitsforschung, Klinische Psychologie und Entwi ...
Source: SRH
Criteria of this press release:
Psychology
transregional, national
Personnel announcements, Transfer of Science or Research
German

Prof. Dr. Denis Köhler lehrt unter anderem Persönlichkeitsforschung, Klinische Psychologie und Entwi ...
Source: SRH
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