Nach der gestrigen Sitzung der Kultusministerkonferenz (KMK) sagte die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Prof. Dr. Margret Wintermantel, heute in Bonn:
"Es ist erfreulich, dass die Wissenschaftsminister sich der noch zu bewältigen Probleme im Bologna-Prozess bewusst werden. Die HRK nimmt ihr Gesprächsangebot gerne an und erwartet, dass die Länder ihren Beitrag zur Lösung der Probleme leisten und die von der HRK mehrfach angemahnten notwendigen politischen Schritte nun angehen. Die KMK selbst hat hier eine Reihe von unerledigten Aufgaben, insbesondere bei der Lockerung der Strukturvorgaben, die die Länder in der KMK gemeinsam festgeschrieben haben und die die Entwicklung der Bachelor- und Masterstudiengänge an einigen Stellen empfindlich stören:
Die international unübliche Regelung, dass für die Vergabe eines Master-Grades 300 ECTS-Punkte erreicht werden müssen, führt in der Praxis für Studierende zu Problemen und behindert die Beteiligung an internationalen Studienprogrammen. Statt einer solch starren Regelung sollte Rechtssicherheit geschaffen werden, so dass etwa international oder beruflich erworbene Kompetenzen nach Maßgabe der Hochschule anerkannt werden können. Wir brauchen hier entsprechend der Vielfalt der individuellen Bildungskarrieren mehr Flexibilität.
Die kleinteiligen Regelungen für die Gestaltung von Studienprogrammen sind überflüssig und behindern deren fachlich angemessene Entwicklung. Detailregelungen wie die Festlegung des Höchstumfangs für Abschlussarbeiten oder der Umfang von Modulen müssen den Hochschulen vorbehalten bleiben.
Die Definition des Bachelors als Regelabschluss durch die KMK hat bei den Studierenden zu der Sorge geführt, dass es künftig zu wenige Masterstudienplätze gibt. Die Hochschulen sind in der Lage, die Studienangebote so zu entwickeln, dass sie den fachspezifischen Erfordernissen und der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt gerecht werden. Und sie gestalten die Zugangsvoraussetzungen für die Masterprogramme so, dass die Studierenden die Anforderungen der Programme bewältigen können. Daraus ergeben sich je nach Fach unterschiedliche Gewichtungen auf Bachelor- und Masterprogramme.
An den genannten Punkten sollte die Kultusministerkonferenz die Überregulierung zurücknehmen. In anderen Feldern muss sie endlich klare Vereinbarungen zwischen den Ländern herbeiführen. Das betrifft vordringlich die Zulassung neuer Studiengänge. Die Akkreditierung ergänzt in den meisten Ländern lediglich die staatliche Genehmigung. Es muss klar sein, dass die Studienprogramme durch die Akkreditierung zugelassen sind."
Criteria of this press release:
interdisciplinary
transregional, national
Science policy
German

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