Medienmitteilung am 7. Oktober 1997
Frank Ebbing erhaelt Bayerischen Habilitationsfoerderpreis
KÖNNTEN PRIVATE SCHIEDSGERICHTE ÜBERLASTETE ZIVILGERICHTE ENTLASTEN?
Preis soll Nachwuchs an Professoren in Bayern foerdern
Bayreuth (UBT.Wieder gehoert ein Bayreuther Wissenschaftler zu denjenigen zwoelf, denen der diesjaehrige Bayerische Habilitationsfoerderpreis zugesprochen wurde: Der Glueckliche ist der Jurist Dr. Frank Ebbing, Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl Zivilrecht I von Professor Dr. Lutz Michalski. Der mit monatlich 5.500.- DM und einem jaehrlichen Sachkostenzuschuss von bis zu 15.000.- DM dotierte Preis wird Ebbing sowie den anderen elf diesjaehrigen Preistraegern am 29. Oktober im Muenchner Kultus- und Wissenschaftsministerium uebergeben werden. Der Preis selbst soll vielversprechende Habilitationsprojekte unterstuetzen, die auf eine hervorragende wissenschaftliche Qualifikation der zukuenftigen Professoren hinweisen.
Der 34jaehrige Bayreuther Rechtswissenschaftler, der auch zugelassener Anwalt im US-Bundesstaat New York ist, untersucht in seinem Habilitationsvorhaben, inwieweit Streitbelegung durch private Schiedsgerichte eine Alternative zur staatlichen Zivilgerichtsbarkeit sein koennen. Gleichzeitig versucht Ebbing in seiner Arbeit, die Reform der Zivilgerichtsbarkeit und eine Modernisierung des Schiedsverfahrenrechts miteinander zu verbinden.
Den Hintergrund der Arbeit bildet die Tatsache, dass die Belastung der Justiz staendig waechst - allein in den alten Bundeslaendern stieg zwischen 1990/91 und 93/94 die Zahl der Zivilverfahren in erster Instanz von 1,56 auf 1,81 Millionen, in den neuen Bundeslaendern sogar von 76.800 auf 317.600 - was nach Ansicht der Fachleute Auswirkungen auf die Qualitaet der Rechtsprechung hat.
Ebbing verweist darauf, dass in den USA die Schiedsgerichtsbarkeit wie auch andere Formen alternativer Streitbeilegung erheblich weiter verbreitet sind als bei uns. Ihre Entwicklung begann in den 20er Jahre und war eine Reaktion auf die Überlastung und Unzulaenglichkeit staatlicher Gerichte.
Aber Frank Ebbing will in seiner Arbeit nicht nur die praktischen Moeglichkeiten und rechtlichen Voraussetzungen fuer einen Ausbau der Schiedsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik ermitteln, sondern auch der Frage nachgehen, inwieweit eine solchermassen geartete Streitbeilegung im Interesse der Parteien liegt. Denn nur wenn sich diese Verfahrensart sich fuer die Streithaehne als vorteilhaft erweist, werden diese bereit sein, so Ebbings These, freiwillig auf staatlichen Rechtsschutz zu verzichten.
Der gebuertige Westfale - er stammt aus Borken - Frank Ebbing studierte Rechtswissenschaften in Bayreuth und war Anfang der 90er Jahre Justitiar in der Privatisierungsabteilung der Potsdamer Niederlassung der Berliner Treuhandanstalt. Anschliessend promovierte er bei Professor Michalski mit einer Arbeit ueber rechtliche Aspekte und Grundlagen der Verkaufspraxis der Treuhandanstalt. Danach studierte er an der George Washington University in Washington D.C. (USA) und erreichte dort den ,Master of Laws" im internationalen und vergleichenden Recht. Zugleich legte er das Rechtsanwaltsexamen in New York ab. Seit 1994 ist er wieder wissenschaftlicher Assistent in Bayreuth und beschaeftigt sich hier voraussichtlich noch die naechsten beiden Jahre mit seiner Habilitation.
Criteria of this press release:
Law, Politics, Social studies
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