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05/29/2001 15:58

HRK-Senat diskutiert Dienstrechtsreform: Unterstützung nur unter Bedingungen

Susanne Schilden Kommunikation
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

    Der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat am 29. Mai in Wismar die Pläne der Bundesregierung für eine Reform des Dienst- und Tarifrechts ausführlich diskutiert. Die Ziele der Reform wurden von dem Gremium im Grundsatz geteilt unter der Bedingung, dass die Länder die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit umsetzen, zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Die von den Finanzministern bisher geforderte Kostenneutralität wird von der HRK abgelehnt.

    Neben der zentralen Forderung nach zusätzlichen Personalmitteln muss nach Auffassung der Rektoren im Falle des HRG insbesondere die das Habilitationsverfahren in Zukunft nahezu ausschließende Regelung in §44 Abs.2 (Satz 3) gestrichen werden. "Statt die Habilitation quasi zu verbieten, sollten die neuen Juniorprofessuren durch eine attraktive Ausstattung befördert werden", erklärte dazu HRK-Präsident Professor Dr. Klaus Landfried im Anschluss an die Sitzung des Senats. Der vorgesehene enge Gehaltsrahmen für die Juniorprofessur sei ebensowenig akzeptabel wie unrealistisch hohe Vorgaben über die Zahl der einzuführenden Professuren. "Hier wird ohne Not die Möglichkeit zu eigenverantwortlichem Handeln der Universitäten im Wettbewerb erneut beschränkt", sagte Landfried. Bei den Berufungsverfahren für "normale Professuren" dürfe nur die wissenschaftliche Eignung entscheiden, das Nebeneinander von Juniorprofessur, Habilitation und anderen Qualifikationswegen könne hier durchaus bestehen bleiben.

    Im Zusammenhang mit dem Reformgesetz zur Professorenbesoldung forderte der HRK-Senat insbesondere die Länder auf, bei der Umsetzung auf Landesebene die im Gesetz vorgesehenen Spielräume zu nutzen und Mehrausgaben für die Professorenbesoldung sowie echte Globalhaushalte für die Hochschulen vorzusehen. Die Rektoren forderten, die zusätzlichen Personalmittel in Fonds zu konzentrieren, die die Finanzierungslücken der Übergangszeit auffangen sollen. Solche Finanzierungslücken entstehen vor allem, wenn Hochschulen mit einer relativ geringen Zahl von ausscheidenden älteren Professoren nur wenige bisherige Alterszuschläge zugunsten von leistungs- und wettbewerbs-orientierten Gehaltsanteilen "einsammeln" können. Eine weitere Forderung des Senats lautet, dass die Leistungszulagen - entsprechend internationaler Praxis - in jedem Fall unbefristet vergeben werden müssen. Bisher sieht der Gesetzentwurf vor, die Entscheidung darüber den Landesgesetzgebern zu überlassen.

    HRK-Präsident Landfried kündigte an, dass das Plenum der HRK am 3. Juli nach Verabschiedung der Gesetzentwürfe durch das Bundeskabinett noch einmal zu deren Inhalten Stellung nehmen werde. Die Gesetzentwürfe werden dem Bundeskabinett schon am morgigen Mittwoch zur Abstimmung vorliegen.


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    Science policy
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