Die Universität Greifswald wird auch weiterhin den Namen Ernst Moritz Arndt tragen. Während der Sitzung des Akademischen Senats am 17. März 2010 stimmten 22 Senatoren gegen eine Ablegung des Namens, 14 stimmten für eine Ablegung des Namens. Es gab keine Stimmenthaltung.
Die Zweidrittelmehrheit für eine Änderung des Universitätsnamens in der Grundordnung wurde damit verfehlt.
Damit findet eine lange hochschulinterne aber auch öffentlich geführte Debatte über die Ablegung bzw. Beibehaltung des Namens einen vorläufigen Abschluss. Der Senat hatte im Juli des vergangenen Jahres eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Pro- und Kontra-Argumente zum Namen Ernst Moritz Arndt zusammentragen sollte. Diese Arbeitsgruppe aus Senatoren und Experten wollte sich jedoch nicht auf einen Entscheidungsvorschlag einigen und hatte auf der Februarsitzung ausführliche Dokumente mit Argumenten für und gegen eine Namensablegung vorgelegt.
In einem dieser Dokumente hatte die Namenskommission Prämissen sowie Gesichts- und Anhaltspunkte zu einer Entscheidung über den Universitätsnamen zusammengetragen. Als ein Argument für die Beibehaltung des Namens wurde unter anderem aufgeführt, dass Arndt ein vorbildlicher und publizistisch wirksamer Streiter für soziale Gerechtigkeit, für mehr Demokratie und Verfassungsrechte, für Meinungs- und Pressefreiheit war. Sein Name habe seit 1933 traditionsbildend gewirkt, und er sei auch zu DDR-Zeiten Identifikationsfigur für die deutsche Einheit gewesen.
Auf der Seite der Argumente gegen die Beibehaltung des Namens wird unter anderem darauf verwiesen, dass wissenschaftliche Argumente nicht allein Entscheidungsgrundlage für oder gegen die Ablegung eines Universitätsnamens sein können. Aufgrund ihres herausgehobenen Status in der Gesellschaft sowie ihrer internationalen Beziehungen sollte eine Universität in besonderem Maße die Implikationen einer Namensgebung bedenken. Als eines der Hauptargumente gegen die Beibehaltung des Namens wird in dem Papier aufgeführt, dass Arndt auf heute unerträgliche Weise "Fremdenhass" und "Judenfeindlichkeit" und einen aggressiven Nationalismus gepredigt habe. Er sei ein Propagandist gewesen, der selbst propagandistisch instrumentalisiert wurde.
Die Beschäftigung mit Arndt in einem speziellen Forschungsschwerpunkt nach der Namensablegung ist bislang nicht geplant. Vor der Abstimmung wurde diese von einem Senatsmitglied für den Fall empfohlen, dass der Name beibehalten wird.
Nach einer Namensdiskussion im Jahre 2001 hat eine studentische Initiative im Frühsommer 2009 die Ablegung des Namens Ernst Moritz Arndt erneut auf die Tagesordnung gesetzt und eine breite, nicht immer sachliche Diskussion um den Universitätsnamen ausgelöst. In einer von Studierenden organisierten Urabstimmung hatten sich 49,9 Prozent für eine Beibehaltung, 43,4 Prozent dagegen gestimmt. Insgesamt wurden 2.803 Stimmen abgegeben.
Dem Senatsvorsitz ist bewusst, dass die Beibehaltung des Namens in der Öffentlichkeit umstritten sein wird. Das Ergebnis der demokratischen Abstimmung muss nun jedoch akzeptiert werden.
Weitere Informationen
In der Grundordnung der Universität Greifswald heißt es unter § 19 - Aufgaben und Befugnisse des erweiterten Senats
"(2) Beschlüsse über die Grundordnung und deren Änderung benötigen eine Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des erweiterten Senats."
Der erweiterte Senat hat derzeit 33 Mitglieder. Es gibt jedoch 36 Stimmen, da drei Plätze im Senat nicht besetzt werden konnten. Dieses Stimmrecht wird von drei Senatsmitgliedern wahrgenommen.
Ansprechpartnerin an der Universität Greifswald
Senatsvorsitzende
Prof. Dr. Maria-Theresia Schafmeister
Geschäftsstelle des Senats
Domstraße 11, 17487 Greifswald
Telefon 03834 86-4592
schaf@uni-greifswald.de
http://www.uni-greifswald.de/organisieren/leitung/senat/bericht-namenskommission... - Bericht der Namenskommission des Senats
Criteria of this press release:
interdisciplinary
transregional, national
Organisational matters
German
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