Rund 500 000 Typ-2-Diabetiker sollen zukünftig aufgrund eines aktuellen Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) lang wirksame Insulinanaloga nicht mehr von den Krankenkassen erstattet bekommen, so lange diese teuerer sind als herkömmliche Verzögerungsinsuline. Die Ein- oder Umstellung auf diese Verzögerungsinsuline kann das Risiko für lebensbedrohlichen Unterzuckerungen erhöhen, befürchten diabetesDE und die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG). Die Diabetes-Experten hoffen, dass die gesundheitspolitischen Entscheidungsträger Typ-2-Diabetiker vor solchen Risiken schützen und den Beschluss nicht umsetzen.
Unterzuckerungen, die sogenannte Hypoglykämien, sind die mit Abstand am häufigsten auftretende akute Komplikation bei Diabetes mellitus. Auslöser einer akuten Unterzuckerung können zu wenig Nahrung, Alkohol, falsch eingeschätzte körperliche Aktivität oder eine Überdosierung an Diabetes-Medikamenten sein. Langjähriger Diabetes, Alter und Nierenfunktionsstörungen erhöhen das Risiko ebenfalls. Aber auch der Wirkungsverlauf herkömmlicher Verzögerungsinsuline selbst ist mit einer größeren Unterzuckerungsgefahr verbunden. Gefährlich sind Unterzuckerungen, weil sie Folgeschäden verursachen oder sogar tödlich enden können. Experten gehen davon aus, dass mit mehr als 10 000 zusätzlichen schweren Hypoglykämien im Jahr nach der Umstellung der Typ-2-Diabetiker auf ein solches Verzögerungsinsulin zu rechnen ist.
Studiendaten haben belegt, dass lang wirksame Insulinanaloga bei gleicher Wirksamkeit weniger häufig zu gefährlichen Hypoglykämien führen als herkömmliches Verzögerungsinsulin. Diese Therapieoption soll künftig eingeschränkt werden. Eine aktuelle Entscheidung des G-BA sieht nur noch in Ausnahmefällen die Verschreibung bei Typ-2-Diabetes vor: bei allergischer Reaktion auf Humaninsulin oder bei einem hohen Risiko für Unterzuckerungen trotz intensivierter Insulintherapie.
Für Ärzte, die Typ-2-Diabetiker betreuen, ist dies keine praktikable Lösung. Sie müssen mit ihren Patienten gemäß des G-BA-Beschlusses erst das Risiko einer schweren und möglicherweise lebensgefährlichen Hypoglykämie eingehen, um diese mit Hilfe der lang wirksamen Insulinanaloga zu verhindern. Denn ob auch erste Warnzeichen für folgende schwere Hypoglykämien - wie leichte Unterzuckerungen oder starke Blutzuckerschwankungen - dazu berechtigen, ist nicht klar geregelt. Nur die Aussage des G-BA-Vorsitzenden Dr. Rainer Hess, dass eine Schädigung nicht abgewartet werden muss, schafft für Betroffene und Behandler keine Sicherheit.
Eine Hypoglykämie ist immer ein bedrohliches Ereignis, das dauerhafte Schädigungen zur Folge haben kann. Bereits vor der Entscheidung des G-BA haben diabetesDE und die Deutsche Diabetes-Gesellschaft auf diese Gefahr hingewiesen.
Mehr Informationen im Internet:
Stellungnahme von diabetesDE und der Deutschen Diabetes-Gesellschaft zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu lang wirksamen Insulinanaloga
http://profi.diabetesde.org/stellungnahmen/langwirksame_insulianaloga/
Kontakt für Journalisten:
Pressestelle diabetesDE/DDG
Beate Schweizer
Pf 30 11 20, 70451 Stuttgart
Tel.: 0711 8931 295, Fax: 0711 8931 167
Schweizer@medizinkommunikation.org
www.diabetesde.org
www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de
http://www.diabetesde.org
http://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de
Criteria of this press release:
Medicine, Nutrition / healthcare / nursing
transregional, national
Science policy, Transfer of Science or Research
German
You can combine search terms with and, or and/or not, e.g. Philo not logy.
You can use brackets to separate combinations from each other, e.g. (Philo not logy) or (Psycho and logy).
Coherent groups of words will be located as complete phrases if you put them into quotation marks, e.g. “Federal Republic of Germany”.
You can also use the advanced search without entering search terms. It will then follow the criteria you have selected (e.g. country or subject area).
If you have not selected any criteria in a given category, the entire category will be searched (e.g. all subject areas or all countries).