Öffentliche Abendveranstaltung des Deutschen Ethikrates
Vorträge mit anschließender Diskussion
Mittwoch, 23. Juni 2010, 18:00 Uhr s. t.
Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Leibniz-Saal
Markgrafenstraße 38
10117 Berlin
(U2 Hausvogteiplatz, U6 Französische Straße oder Stadtmitte)
Anmeldung erforderlich bis zum 15. Juni 2010.
Für Hörgeschädigte steht während der Veranstaltung bei Bedarf ein Gebärdendolmetscher oder eine Simultanmitschrift zur Verfügung.
Begrüßung
Prof. em. Dr. iur. Edzard Schmidt-Jortzig
Vorsitzender des Deutschen Ethikrates
Vorträge
Prof. Dr. phil. Hertha Richter-Appelt
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie
Prof. Dr. iur. Konstanze Plett, LL. M. (Wisconsin-Madison)
Universität Bremen, Fachbereich RechtswissenschaftProf.
Podium
Dr. phil. Hertha Richter-Appelt
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie
Prof. Dr. iur. Konstanze Plett, LL. M. (Wisconsin-Madison)
Universität Bremen, Fachbereich Rechtswissenschaft
Lucie Veith
Verein Intersexuelle Menschen e. V.
Claudia Kreuzer
Verein Intersexuelle Menschen e. V.
Moderation
Dr. phil. Michael Wunder
Mitglied des Deutschen Ethikrates
Zum Thema
Hinter dem Begriff Intersexualität oder Zwischengeschlechtlichkeit verbergen sich viele unterschiedliche Phänomene nicht eindeutiger Geschlechtszugehörigkeit mit jeweils verschiedenen Ursachen. Angaben, wie viele Menschen betroffen sind, schwanken – je nachdem, wie Intersexualität definiert wird – stark.
In allen Lebensbereichen, in denen eine Zuordnung nach dem Geschlecht erfolgt, werden intersexuelle Menschen zu einer Entscheidung gezwungen, die sie eigentlich nicht treffen können und wollen und daher oft als diskriminierend empfinden. Sie fühlen sich oft auch durch die geltende Rechtslage, insbesondere das Personenstandsrecht, das Namensrecht sowie das Ehe- und Lebenspartnerschaftsrecht, benachteiligt.
Im Deutschen Bundestag werden derzeit drei Gesetzesvorschläge diskutiert, die zum Ziel haben, das Merkmal der sexuellen Identität in das im Grundgesetz (Art. 3 Abs. 3 Satz 1) festgeschriebene Benachteiligungsverbot aufzunehmen. Damit sollen die Rechtsstellung intersexueller Menschen und ihr Schutz vor Diskriminierung verbessert werden.
Vor diesem Hintergrund stellt sich zunächst die Frage, ob es sich bei den einzelnen Formen von Intersexualität um eine Störung oder vielmehr um eine Variante der Geschlechtsentwicklung handelt. Davon ausgehend, ergibt sich eine Reihe medizin-, rechts- und sozialethischer Fragen:
• Wie verhalten sich korrigierende oder angleichende Eingriffe im Kindesalter mit entsprechenden lebenslangen Folgen für die Betroffenen zum Recht auf physische und psychische Unversehrtheit und Selbstbestimmung?
• Was spricht gegen eine Vielfalt an Körpern, Geschlechtsidentitäten und Rollenverhalten?
• Welche Verantwortung trägt die Gesellschaft im Umgang mit dem Anderssein? Ist die Politik gefordert?
• Welche Erfahrungen und Bedürfnisse haben Betroffene und welche Schlussfolgerungen lassen sich daraus ableiten?
Es ist Anliegen des Ethikrates, dazu beizutragen, die Debatte zu diesem Thema zu enttabuisieren, vorherrschende, gesellschaftlich festgelegte Geschlechtsnormen zu hinterfragen und auf diese Weise die Diskussion über die gesellschaftliche Akzeptanz intersexueller Menschen anzustoßen.
Im Rahmen seiner Veranstaltungsreihe Forum Bioethik möchte der Ethikrat die oben genannten Fragen gemeinsam mit Prof. Dr. Hertha Richter-Appelt, Prof. Dr. Konstanze Plett sowie mit Lucie Veith und Claudia Kreuzer diskutieren. Dr. Michael Wunder führt durch die Veranstaltung.
http://www.ethikrat.org/veranstaltungen/forum-bioethik/intersexualitaet-leben-zw...
Criteria of this press release:
Biology, Law, Medicine, Philosophy / ethics, Psychology
transregional, national
Miscellaneous scientific news/publications, Scientific conferences
German
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