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07/19/2001 10:17

Prof. Arndt zum Rektor der Uni Mannheim gewählt

Achim Fischer Abteilung Kommunikation
Universität Mannheim

    Umfangreiche Erfahrung im Hochschulmanagement als Dekan und früherer Prorektor / Bundesweit renommierter Experte für Steuerrecht / Schnelle Neuwahl sichert kontinuierliche Fortsetzung des Reformkurses

    Der Senat der Universität Mannheim hat Professor Dr. Hans-Wolfgang Arndt am Mittwoch nachmittag zum neuen Rektor der Universität Mannheim gewählt. Das Gremium entschied sich mit großer Mehrheit für den 56jährigen Juristen. Arndt gilt bundesweit als einer der führenden Experten des deutschen Steuerrechts. Er verfügt zudem über umfangreiche Erfahrungen im Hochschulmanagement.

    Die Bestätigung der Rektorwahl durch den Universitätsrat vorausgesetzt, nimmt Arndt die Amtsgeschäfte mit der kommenden Amtszeit ab 1. Oktober 2001 auf. Er tritt damit die Nachfolge Professor Dr. Dr. h.c. Peter Frankenbergs an, der im Juni dieses Jahres als Wissenschaftsminister des Landes Baden-Württemberg vereidigt worden ist.

    Prorektor Professor Dr. Walter A. Oechsler, der die Amtsgeschäfte des Rektors derzeit kommmisarisch führt, bezeichnete die Wahl Arndts als "ideale Grundlage für die erfolgreiche Fortsetzung des Reformkurses der Universität Mannheim". Die Universität nutze seit Jahren jede Möglichkeit, um ihren Entscheidungsspielraum zu erhöhen und sich im internationalen Wettbewerb zu profilieren. "Dafür brauchen wir einen starken Rektor, der gleichzeitig excellenter Wissenschaftler und erfahrener Wissenschaftsmanager ist. Mit Professor Arndt haben wir hierfür die ideale Besetzung gefunden."

    Oechsler dankte der Findungskommission zur Vorbereitung der Rektorwahl sowie dem Senat für die schnelle Arbeit. "Diese Schnelligkeit und der fakultätsübergreifende Zusammenhalt in solchen strategischen Fragen ist an deutschen Hochschulen keine Selbstverständlichkeit", betonte Prof. Oechsler. "Dieser Konsens zeichnet unsere Universität aus und ist die unabdingbare Voraussetzung unseres Erfolges."

    Prof. Arndt ist seit 18 Jahren Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität Mannheim. Er gilt als einer der bundesweit profiliertesten Kenner des deutschen Steuerrechtes. So ist er beispielsweise seit 1982 Sachverständiger des Finanzausschusses des deutschen Bundestages. Sein Schriftenverzeichnis umfasst unter anderem 18 Monographien, die Mitarbeit an sechs juristischen Sammelwerken und mehr als einhundert Aufsätze und Buchbesprechungen - zahlreiche Urteilsanmerkungen nicht mit eingerechnet. Neben der Politik- und Wirtschaftsberatung ist Prof. Arndt zudem immer wieder gefragter Ansprechpartner und Gastautor in der bundesweiten Tages- und Wirtschaftspresse zu Fragen rund um das deutsche Steuersystem.

    Seine wissenschaftliche Karriere verlief ungewöhnlich schnell. Mit 23 Jahren legte er die erste, mit 26 Jahren die zweite juristische Staatsprüfung ab - beide mit Prädikat. Bereits mit 27 Jahren promovierte er an der Universität Bochum und erhielt für seine Arbeit den Preis der Ruhr-Universität. Mit 32 Jahren erlangte er die Habilitation und im Alter von 35 Jahren nahm er 1980 einen Ruf als Professor an die Universität Konstanz an. Drei Jahre später wechselte Arndt an die Universität Mannheim. Er nimmt zudem weltweit Lehraufträge an renommierten Hochschulen wahr. So hielt er beispielsweise Veranstaltung an den Universitäten Bejing, Kyoto, St. Petersburg, Budapest oder an der ESSEC in Paris und der ESC in Lyon.

    Arndt besitzt langjährige Erfahrung in der akademischen Selbstverwaltung. Seit 1999 ist er Dekan der Fakultät für Rechtswissenschaft. Erst vor wenigen Tagen wurde er in diesem Amt wiedergewählt. Von 1985 bis 1991 war er bereits Prorektor der Universität Mannheim, zunächst im Rektorat Chantraine (1985-1988), anschließend im Rektorat Jacobs (1988-1991). Für Arndt als künftigen Rektor der Universität Mannheim votierten 17 Mitglieder des Senates bei vier Gegenstimmen und einer Enthaltung.


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