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07/04/1996 00:00

Rektoratsverfassung abgelehnt

Ursula Küffner Pressestelle
Universität Bayreuth

    Medienmitteilung Nr. 27/96 4. Juli 1996

    Versammlung lehnte einen Antrag auf Einfuehrung der Rektoratsverfassung ab

    Nach langer Diskussion deutliche Mehrheit fuer die Beibehaltung der Praesidialverfassung

    Bereits in der Diskussion zeichnete sich das Abstimmungsergebnis ab

    Bayreuth (UBT). Bei der Universitaet Bayreuth wird es weiterhin einen Praesidenten an der Spitze der Hochschule geben. Die Versammlung der Hochschule lehnte gestern (3. Juli 1996) einen Antrag des Senats auf Aenderung der Grundordnung und Einfuehrung der Rektoratsverfassung mit deutlicher Mehrheit ab. Bereits in der Diskussion um den Antrag zeichnete sich die Entscheidung ab. Die Mehrheit der Wortmeldungen sahen keinen ausreichenden Grund, die seit Beginn der Universitaet bestehende Praesidialverfassung zu aendern.

    Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Verfassungsformen besteht darin, dass ein Rektor zwingend aus den Reihen der Hochschullehrer der eigenen Hochschule kommen muss, waehrend bei der Praesidialverfassung die Moeglichkeit einer externen Bewerbung besteht. Ausserdem kann nach dem Bayerischen Hochschulgesetz die Grundordnung der Hochschule eine kuerze Mindest-Wahlperiode (2 Jahre) fuer einen Rektor vorsehen als bei einem Praesidenten, der mindestens 4 Jahre amtiert. In beiden Faellen dauert die Amtszeit hoechstens sechs Jahre. Praesident Professor Dr. Helmut Buettner hatte zunaechst die Motive des Senats verdeutlicht, die zur Antragsstellung gefuehrt hatten. Zwei Fakten seinen zu beachten: Es sei in den Hochschulen der alten Bundeslaender so gut wie nie gelungen ("Weniger als eine Handvoll Faelle"), einen Externen zum Praesidenten zu waehlen und zweitens haetten etliche, auch juengere bayerische Universitaeten wie die in Bamberg, Augsburg und Regensburg zur Einfuehrung der Rektoratsverfassung vollzogen. Alle Universitaeten in der Bundesrepublik haetten im Prinzip eine Art Kollegialitaetsverfassung, meinte der Praesident weiter, in denen sich funktionierende Strukturen herausgebildet haetten, Dies erlaube internen Bewerbern eine bessere Einschaetzung der Situation innerhalb der Hochschule. Ausserdem wies er darauf hin, dass die Dotierung nicht ausreiche, um gute externe Bewerber zur Kandidatur zu bewegen.

    Sein Anliegen sei es, sagte der Praesident weiter, dass fruehzeitig ueber Personen und Programme innerhalb der Hochschule diskutiert werde. Diese notwendige Diskussion erfolge nach seiner Auffassung bei der Praesidialverfassung zu spaet, weil man auf die Ausschreibung Ruecksicht nehmen muesse. Die Rektoratsverfassung erzeuge dagegen einen "positiven Druck", sich fruehzeitig nach geeigneten Kandidaten umzuschauen. Es gehe darum, fuer die Universitaet zu der bestmoeglichen Loesung zu kommen betonte Professor Buettner, Dies sei eine "zutiefst interne Angelegenheit", allerdings auch "keine fuer die Hochschule lebenswichtige".

    In der anschliessenden Diskussion wurde bei Redebeitraegen von Professoren, wissenschaftlichen wie nichtwissenschaftlichen Mitarbeitern und von Studenten schnell deutlich, dass man entweder nicht ausreichenden Anlass zur Aenderung der Leitungsverfassung sehe oder die durch die Praesidialverfassung gewaehrleistete Option nicht gefaehrden wolle, doch einen qualifizierten externen Bewerber im Kreis der Kandidaten zu haben.

    Ein Antrag eines studentischen Mitglieds der Versammlung, der darauf hinauslaeuft, die Praesidialverfassung beizubehalten, die Amtszeit jedoch auf 4 Jahre zu verkuerzen, dazu die Wahl naeher an das Ende der Amtszeit des Praesidenten zu ruecken und neben einer oeffentlichen Kandidatenanhoerung auch eine nichtoeffentliche einzufuehren, wurde zur Klaerung der Zustaendigkeit an den Senat verwiesen.


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    Law, Politics
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