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08/17/2010 09:26

„Good Governance“ – Wie die Universität Rostock die Rechtswissenschaft neu definiert

Ingrid Rieck Presse und Kommunikation
Universität Rostock

    Die Universität Rostock startet zum Wintersemester 2010/2011 mit dem neuen Bachelorstudiengang „Good Governance“, der die Juristenausbildung in Deutschland revolutionieren könnte. Die gegenwärtige Ausbildung von Juristen definiert sich vornehmlich durch ihre Abschlussprüfung - das 1. Juristische Staatsexamen. Das Juristische Staatsexamen gilt denen, die es selbst mit Erfolg abgelegt haben, als das Marken- und Qualitätszeichen deutscher Rechtsgelehrsamkeit. Dafür gibt es gute und bewahrenswerte Gründe. Aber es bringt auch Probleme mit sich. Der Bologna-Prozess zwingt zu einer neuen Positionierung. „Wir müssen auch im Fach Jura qualifizierte Bachelor- und Masterabschlüsse anbieten können. Entscheidend ist nicht der Name des Abschlusses, sondern der Inhalt, für den er steht.“, sagt Prof. Dr. Jörg Benedict, verantwortlich für die Koordinierung des neuen LL.B. (Legum Baccalaureus) „Wirtschaft, Gesellschaft, Recht – Good Governance“. Und es gibt einen zweiten, noch wichtigeren Grund. „Wir wollen den universitären Anspruch an die Juristenausbildung erhöhen“, sagt Prof. Dr. Wolfgang März, Dekan der Juristischen Fakultät. Seit über 100 Jahren ist die Diskussion um die Inhalte des juristischen Studiums ein zentrales Thema in den Bemühungen um eine Reform der Juristenausbildung. Es geht um den Anspruch an die Bildung, das Wissen und die Kompetenzen derer, die später in Unternehmen, Staat, Gesellschaft und Politik Verantwortung für das Gemeinwesen übernehmen werden. Die Botschaft ist offenbar verstanden worden: nach nur zwei Wochen haben sich bereits über 100 Studierende für diesen Studiengang online eingeschrieben.
    Die herkömmliche Juristenausbildung befindet sich seit Längerem in doppelter Hinsicht in der Kritik. Aus wissenschaftlicher Perspektive: weil allein die Masse des positiv geltenden Rechts in das Zentrum der juristischen Ausbildung gestellt wird; und aus berufsspezifischer Perspektive: weil für die Masse der in dieser Weise ausgebildeten Juristen kein gesellschaftlicher Bedarf besteht. Die gegenwärtige Juristenausbildung zielt auf die Vermittlung der Rechtsanwendung, das heißt die Anwendung der normativen juristischen Vorgaben auf einen konkreten Sachverhalt. Das wird auch weiterhin wichtig sein. Aber darin darf sich juristisches Wissen nicht erschöpfen. „Zu einem wirklichen Verständnis des Rechts als Voraussetzung für seine gerechte Anwendung und seine konstruktive Fortbildung ist ein Verständnis auch der sozialen, ethischen, ökonomischen und politischen Rahmenbedingungen erforderlich. Der Zugang zu Recht und Gerechtigkeit ist daher von vornherein interdisziplinär“, erklärt Benedict.
    An der Juristischen Fakultät der Universität Rostock wurde der berechtigte Gehalt der Kritik an der gegenwärtigen Juristenausbildung aufgenommen und mit der Konzeption eines neuen Studienganges zum LL.B. „Wirtschaft, Gesellschaft, Recht – Good Governance“ der Juristenausbildung in Deutschland eine ambitionierte neue Richtung gewiesen.
    Der Studiengang ist in drei aufeinander aufbauenden Teilen strukturiert: 1. einen Grundlagenblock (Juristisches Propädeutikum); 2. einen Elementarblock (Juristische Elementarlehre) und 3. einen Spezialisierungsblock (Juristische Spezialisierung). Das zweisemestrige Juristische Propädeutikum ist konsequent interdisziplinär ausgerichtet. Die Rechtswissenschaft wird in den universalen Kontext ihrer geistes- und gesellschaftswissenschaftlichen Grundlagen eingebettet und von dieser Basis aus das geltende positive Recht in seinen wesentlichen Grundzügen und seinem System in der auf vier Semester angelegten Juristischen Elementarlehre vermittelt. Der Grundlagenblock ist sehr ambitioniert. Seine interdisziplinären Module werden mit dem Elementarstudium durch die juristischen Grundlagenveranstaltungen zu einem sinnvollen Ganzen verknüpft. Die Studierenden sollen für die komplexen Zusammenhänge von ökonomischen, gesellschaftspolitischen und juristischen Fragestellungen sensibilisiert und in die Lage versetzt werden, die positiven juristischen Regelungen normativer Konflikte nicht nur zu kennen, sondern sie auch zu verstehen und konstruktiv weiter denkend zu lösen. Nach solidem Grund- und Elementarstudium besteht für die Studenten im abschließenden auf zwei Semester angelegten Spezialisierungsblock die Wahl zwischen drei praxis- und berufsorientierten Vertiefungsrichtungen: 1. Unternehmen und Privatwirtschaft; 2. Staat, Wirtschaft und Verwaltung; 3. Globalisierung und Internationale Beziehungen.
    Ziel des neuen Studienganges ist die Vermittlung des Rechts unter Einbeziehung der verschiedenen das Recht formenden Kräfte und Perspektiven. Im Zentrum steht neben der auch weiterhin notwendigen Kompetenz der Rechtsanwendung vor allem die Kompetenz der Rechtsetzung, der Rechtsgestaltung und Rechtsentwicklung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. „Der Leitgedanke des neuen Studienganges lautet entsprechend, dass das Leben nicht um der Normen willen, sondern die Normen um des Lebens willen geschaffen werden“, so Benedict. Die zukünftigen Juristen sollen befähigt werden, in einer immer komplexer werdenden Welt nicht nur disziplinübergreifend zu denken, sondern auch flexibel und gestaltend zu agieren.
    Die kommenden ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Herausforderungen überschreiten die Grenzen herkömmlicher akademischer Disziplinen. Die aktuellen und zukünftigen gesellschaftlichen Problemlagen sind komplex strukturiert und nur durch einen konsequent interdisziplinär ausgerichteten Ansatz zu lösen. Wer sich dieser ambitionierten Herausforderung gewachsen fühlt, ist im neuen Studiengang „Good Governance“ an der Universität Rostock herzlich willkommen. Es warten interessante Berufsfelder auf Sie zum Beispiel in nationalen und internationalen Organisationen, Wirtschaftsverbänden, Parteien, Stiftungen, Medien, Verwaltungen und Gesetzgebungskörperschaften.

    Kontakt:
    Universität Rostock
    Presse+Kommunikation
    Dr. Ulrich Vetter
    Telefon: ++49 (0)381 498 1013
    E-Mail: ulrich.vetter@uni-rostock.de

    Universität Rostock
    Juristische Fakultät
    Prof. Dr. Jörg Benedict
    Telefon: +49 (0)381-498 8134
    Mail: joerg.benedict@uni-rostock.de


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    Law
    transregional, national
    Studies and teaching
    German


     

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