Auf Vorschlag des Präsidiums und im Benehmen mit dem Senat der Justus-Liebig-Universität Gießen hat das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) Herrn Hans Zehnder als siebtes Mitglied des Hochschulrates der Universität bestellt. Hans Zehnder ist Mitglied des Vorstands der KPMG Deutschland, Frankfurt/M. Eine der ursprünglich vorgeschlagenen Persönlichkeiten hatte der Universität mitgeteilt, die angetragene Mitgliedschaft im Hochschulrat der Justus-Liebig-Universität wegen anderer Verpflichtungen bedauerlicherweise nicht antreten zu können. Daraufhin unterbreitete das Präsidium dem Ministerium den neuen Vorschlag
Dem Hochschulrat gehören nach dem neuen Hessischen Hochschulgesetz insgesamt vier Persönlichkeiten aus dem Bereich der Wirtschaft und beruflichen Praxis und drei Persönlichkeiten aus dem Bereich der Wissenschaft oder Kunst an.
Vom Ministerium bestellt wurden aus dem Bereich Wirtschaft und berufliche Praxis:
Ø Dr. Christiane Ebel-Gabriel, Generalsekretärin der Wissenschaftlichen Kommission des Landes Niedersachsen, Hannover
Ø Dr. Dagobert Kotzur, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Schunk GmbH, Heuchelheim
Ø Heinz Joachim Wagner, Mitglied des Vorstands der Degussa AG, Düsseldorf
Ø Hans Zehnder, Mitglied des Vorstands der KPMG Deutschland
Aus dem Bereich der Wissenschaft:
Ø Prof. Dr. Karl Grotemeyer, ehemals Rektor der Universität Bielefeld, Vorsitzender der Hochschul-strukturkommission des Landes Hessen von 1992 bis 1994, Bielefeld
Ø Prof. Dr. Reinhard Kurth, Präsident des Robert-Koch-Instituts, Berlin
Ø Prof. Dr. Eda Sagarra, em. Professorin des Trinity College der University Dublin, Pro-Chancellor University of Dublin, Mitglied der Bund-Länder-Kommission zur Evaluierung des deutschen For-schungssystems von 1997 bis 1999
In der ersten Sitzung des Hochschulrates wurde Frau Dr. Ebel-Gabriel zur Vorsitzenden gewählt.
Um die Kontinuität in der Arbeit des Hochschulrates gerade in den ersten Jahren zu stärken, hatte das Präsidium der Justus-Liebig-Universität um eine Bestellung der Mitglieder des Hochschulrates auf vier Jahre gebeten. Der Hochschulrat hat nach dem neuen Hessischen Hochschulgesetz die Aufgabe, die Hochschule bei ihrer Entwicklung zu beraten, die in der Berufswelt an die Hochschule bestehenden Erwartungen zu artikulieren und die Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und künstlerischer Leistungen zu fördern. Der Hochschulrat gibt Empfehlungen u. a. zur Hochschulentwicklungsplanung, Studiengangsplanung und Bildung von Schwerpunkten in Forschung und Lehre, zu Evaluierungsverfahren und Zielvereinbarungen, und er nimmt Stellung u.a. zum Rechenschaftsbericht des Präsidiums und zu den Lehr- und Forschungsberichten, zum Budgetplan und zur Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen. Seine Empfehlungen und Stellungnahmen werden in den zuständigen Gremien beraten.
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