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04/14/1997 00:00

Buch: Kammerrecht erschienen

Dr. Josef König Dezernat Hochschulkommunikation
Ruhr-Universität Bochum

    Bochum, 14.04.1997 Nr. 69

    Was Anwaelte und Handwerker verbindet

    Vom legitimen Wirkungskreis der Kammern

    RUB-Jurist legt neues Standardwerk zum ,Kammerrecht" vor

    Was Anwaelte mit Handwerkern, AErzte mit Handelsunternehmen und mehr als fuenf Millionen Bundesbuerger miteinander verbindet, ob als mit Pflichten belegte aber auch als stimmberechtigte Angehoerige, ist die (Zwangs-)Mitgliedschaft in einer Kammer. Die Gemeinsamkeiten, Aufgabenfelder und Funktionen analysiert eine neue Publikation von Prof. Dr. Peter J. Tettinger: ,Kammerrecht. Das Recht der wirtschaftlichen und der freiberuflichen Selbstverwaltung", die soeben im Muenchener C. H. Beck-Verlag erschienen ist. Mit diesem Buch wird erstmals umfassend ein fuer die Rechtspraxis bedeutsames Gebiet ausgeleuchtet. Prof. Tettinger lehrt in der Juristischen Fakultaet der RUB OEffentliches Recht, insbesondere Allgemeines Verwaltungsrecht, Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht.

    Kammern: Selbstverwaltung und Effizienz in Sachnaehe

    Die Untersuchung nimmt die Grundlinien der Rechtsverhaeltnisse eines traditionsreichen Organisationstypus der wirtschaftlichen und der freiberuflichen Selbstverwaltung, der Kammer, in den Blick, wie sie sich unter verfassungsrechtlichem und verwaltungsrechtlichem Blickwinkel darstellen. Diese Selbstverwaltung durch Kammern bildet in der deutschen Verwaltungspraxis ein beachtliches Kraftfeld im Sinne der Selbstverwaltungsidee und der Effizienz durch Sachnaehe. Bei einigen aktuellen Fragestellungen wurden in letzter Zeit freilich gewisse Wertungsunsicherheiten sichtbar, die den Anlass fuer grundsaetzlicher angelegte UEberlegungen zum Aktionsraum dieser Kammern und zu ihren Zukunftsperspektiven bieten.

    Ab 1800 weitverzweigtes Kammerwesen

    In der juristischen Literatur findet man bislang durchweg lediglich solche Problemanalysen, die sich mit punktuellen Fragen oder mit einzelnen Organisationen befassen. Versuche einer uebergreifenden Darstellung dieses Organisationstyps wurden bislang kaum unternommen. Es geht dabei um ein weitverzweigtes Kammerwesen, das mit der Schaffung von Handelskammern (heute: Industrie- und Handelskammern) in franzoesisch besetzten Staedten des Rheinlandes um 1800 sowie im oestlichen Preussen in der Zeit ab 1820 seine Anfaenge nahm, wobei freilich auf historische Vorbilder zurueckgegriffen werden konnte. Spaeter entstanden daneben eigenstaendige Organisationen fuer den Handwerksbereich sowie spezielle Institutionen fuer einzelne klassische freiberufliche Taetigkeitsfelder.

    Bundeseinheitliche

    Zu registrieren sind heute auf bundesgesetzlicher Grundlage namentlich Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Rechtsanwaltskammern und als Dachorganisation eine Bundesrechtsanwaltskammer, Notarkammern und eine Bundesnotarkammer, Steuerberaterkammern und eine Bundessteuerberaterkammer, eine Patentanwaltskammer, eine Wirtschaftsprueferkammer, Lotsenbruederschaften und eine Bundeslotsenkammer.

    Landeseinheitliche

    Auf landesrechtlicher Basis durchgaengig findet man Kammern der Heilberufe (AErztekammern, Zahnaerztekammern, Tieraerztekammern und Apothekerkammern), Architektenkammern sowie Ingenieurkammern, oefter auch Landwirtschaftskammern. Schliesslich gibt es noch - singulaer und atypisch - Wirtschaftskammern sowie Arbeitnehmer- bzw. Arbeitskammern.

    Auslegungshilfen fuer Selbstaendige und Freiberufler

    Umfasst sind mithin im wesentlichen selbstaendige Taetigkeiten und zwar sowohl auf gewerblichem als auch auf freiberuflichem Sektor. Dass aber gerade im Recht der freien Berufe eine Rechtsvergleichung zwischen den diversen berufsrechtlichen Ordnungen mit ihren materiellen und organisatorischen Festlegungen in Zweifelsfaellen wichtige Auslegungshilfen fuer einschlaegige Normen zu bieten vermag und so eigentlich als unverzichtbares Postulat fuer Rechtsanwendung wie gerichtliche Kontrolle zu gelten hat, ist in der Rechtsprechung anerkannt, auch in Judikaten des Bundesverfassungsgerichts.

    Gemeinsamkeiten ausleuchten

    Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, vor diesem Hintergrund im bundesdeutschen Kammerwesen Gemeinsamkeiten aufzuspueren und uebereinstimmende organisatorische Strukturen sowie Aufgabenfelder und Funktionen zu beschreiben, um so ein fuer die Rechtspraxis bedeutsames Gebiet auszuleuchten, das neben der kommunalen Selbstverwaltung sowie der sozialen und kulturellen Selbstverwaltung (Sozialversicherungstraeger, Hochschulen) als ein weiteres wichtiges Kraftfeld der Selbstverwaltung im Recht der Bundesrepublik Deutschland deutlicher als bisher herauszustellen ist.

    Von Anforderungen an die Organisation bis zu Fragen der Pflichtmitgliedschaft

    Es finden sich in dieser Schrift Aussagen zum legitimen Wirkungskreis von Kammern, zu den in der Gegenwart vieldiskutierten grundrechtlichen Anforderungen an eine Pflichtmitgliedschaft, zu bundesstaatlichen, demokratischen und rechtsstaatlichen Anforderungen an Kammerorganisation und Kammeraktivitaeten, zu Grundrechtstraegerschaft und Grundrechtsbindung, zu den als typisch anzusehenden drei Aufgabenkreisen (erstens Wettbewerbssicherung bzw. Berufsaufsicht, zweitens objektivierte Vertretung der Gesamtinteressen der Wirtschaft resp. eines Berufszweiges nach aussen hin und drittens Wahrnehmung spezifischer Foerderungsaufgaben), daneben auch Ausfuehrungen zu konkreten Einzelthemen wie Kammerbeitrag, OEffentlichkeitsarbeit, Mitgliedschaft zusammen mit Dritten in privatrechtlichen Organisationen sowie Status und Funktion von Dachverbaenden der Kammern (DIHT, Bundesrechtsanwaltskammer, Bundesaerztekammer u.a.).

    Umfangreiche Datensammlung im Anhang

    Eine aktuelle Positionsbestimmung des Kammerwesens in der Bundesrepublik Deutschland mit vergleichenden Hinweisen zur Rechtslage in den uebrigen Mitgliedstaaten der EU und zur Gemeinschaftsrechtskonformitaet der hierzulande bestehenden Regelungen schliessen eine Untersuchung ab, die im Anhang noch eine Datensammlung zu den bestehenden Kammerorganisationen, ihren Rechtsgrundlagen und ihrer Mitgliederzahl enthaelt, aus der - fuer manchen sicherlich ueberraschend - hervorgeht, dass in Deutschland mehr als 5 Millionen Bundesbuerger von Gesetzes wegen als mit Pflichten belegte, aber auch stimmberechtigte Angehoerige einer Kammer zu registrieren sind.

    Titelaufnahme

    Peter J. Tettinger, Kammerrecht. Das Recht der wirtschaftlichen und der freiberuflichen Selbstverwaltung, Muenchen 1997, C. H. Beck-Verlag.

    Zum Autor:

    Prof. Peter J. Tettinger (geb. 1947) habilitierte sich 1979 in Koeln und ist seit 1980 Inhaber eines Lehrstuhls fuer OEffentliches Recht (insbes. Allgemeines Verwaltungsrecht, Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht) an der Ruhr-Universitaet Bochum, seit 1988 auch Geschaeftsfuehrender Direktor des dortigen neugegruendeten Instituts fuer Berg- und Energierecht.


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    Criteria of this press release:
    Economics / business administration, Law, Politics, Social studies
    transregional, national
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    German


     

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