Recht haben, Recht bekommen, Recht durchsetzen: Diese eingängige Formel bringt auf den Punkt, was Jura-Professorin Panajotta Lakkis ihren Studierenden beibringen will. Die 40-Jährige hat seit dem Sommersemester eine Professur für Privatrecht an der Universität Würzburg inne.
Das Arbeitsgebiet von Panajotta Lakkis ist weit gefasst. Die Professorin beschäftigt sich unter anderem mit dem deutschen und dem internationalen Zivilprozess-, Schiedsverfahrens- und Zwangsvollstreckungsrecht, mit dem Unternehmensinsolvenzrecht, mit dem Verjährungs- und dem Verbraucherschutzrecht.
Sein Recht durchsetzen, auch grenzübergreifend. Worum es dabei geht, macht die Professorin an einem Beispiel deutlich: Ein deutscher Handwerker gründet in Großbritannien nach englischem Recht eine Gesellschaft, ist aber ausschließlich in Deutschland tätig. Stellt nun ein deutsches Unternehmen Forderungen an ihn, etwa weil er geliefertes Material nicht bezahlt hat – wie kann es seine Forderungen durchsetzen?
„Bei diesem Fall kommen viele Dinge zum Tragen“, sagt Panajotta Lakkis. Etwa die ganz grundlegende Frage, ob in einem möglichen Prozess deutsches oder britisches Recht zu Grunde zu legen ist. Zahlt der Handwerker nicht, kommt es zur Zwangsvollstreckung: „Wie hat diese zu erfolgen, unter welchen Voraussetzungen kann ein Insolvenzverfahren eröffnet und durchgeführt werden? Damit befasse ich mich hauptsächlich.“
Schiedsgerichtsbarkeit als Alternative zum staatlichen Gericht
Streitigkeiten enden nicht immer vor Gericht. Liegt zwischen den Parteien eine wirksame Schiedsvereinbarung vor, wird der Streit vor einem Schiedsgericht ausgetragen. Dieses ist nicht staatlich, die Parteien haben großen Gestaltungsspielraum. Sie können die Richter, das Verfahren, teilweise sogar das anwendbare Recht selbst bestimmen.
„Derzeit befasse ich mich insbesondere mit der Beweisführung in internationalen Schiedsverfahren“, so Lakkis. In den USA seien die Regeln für Schiedsverfahren unlängst überarbeitet worden, eine Überarbeitung hat Ende August auch auf Ebene der Vereinten Nationen stattgefunden. Was ändert sich in den Regelwerken, welche Schlüsse sind daraus für das deutsche und das europäische Recht zu ziehen? Unter anderem diese Fragen beschäftigen die Würzburger Professorin.
Parcours für Erstsemester
Die Jura-Studierenden dazu bringen, sich auch außerhalb der Vorlesungen vertiefend mit ihrem Fach zu beschäftigen: Dieses Ziel wollen Panajotta Lakkis und ihr Team mit dem „Er§ti-Parcours“ erreichen. Angeboten haben sie ihn in Kooperation mit den Juristen-Alumni erstmals im Sommersemester 2010 – mit so guter Resonanz, dass im November die zweite Auflage folgt.
„Wir stellen den Erstsemestern im Grundkurs I BGB Aufgaben, die sie schriftlich beantworten sollen“, erklärt die Professorin. Dabei mussten die Studierenden im letzten Durchgang auch die Perspektive wechseln: Sie sollten in einer Aufgabe nicht einen gestellten Rechtsfall lösen, sondern selbst Fälle konstruieren, welche die Funktion grundlegender Vorschriften des BGB veranschaulichen. Für die besten Arbeiten gibt es Geldpreise.
Werdegang von Panajotta Lakkis
Panajotta Lakkis, Jahrgang 1970, wurde in Thessaloniki geboren. Ihre Mutter stammt aus Deutschland, in Griechenland besuchte sie die griechische Abteilung der Deutschen Schule. So hatte sie seit jeher eine besondere Beziehung zu Deutschland.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaft, das sie an der Aristoteles-Universität Thessaloniki absolvierte, ging sie zur Promotion zu Professor Hans Friedhelm Gaul nach Bonn. Gefördert wurde sie dort durch ein Stipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung und durch das Graduiertenkolleg des Zentrums für Europäisches Wirtschaftsrecht der Universität.
Nach einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Professor Walter Gerhardt an der Universität Bonn arbeitete Panajotta Lakkis freiberuflich für die Juris GmbH. 2005 habilitierte sie sich als Schülerin von Professor Gaul mit einem Stipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Es folgten Lehrstuhlvertretungen in München, Erlangen und Würzburg sowie Gastprofessuren in Saarbrücken. Im April 2010 wurde die Rechtswissenschaftlerin schließlich auf die Professur für Privatrecht an der Uni Würzburg berufen.
Kontakt
Prof. Dr. Panajotta Lakkis, Professur für Privatrecht am Institut für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht, T (0931) 31-86979, lakkis@jura.uni-wuerzburg.de
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