IDEMA und Stadt Bochum kooperieren bis heute
Bürgerfreundliche Amtssprache macht Schule
Rätselhafte Behördenbriefe – wer kennt sie nicht? Verständlichere und gleichzeitig rechtlich korrekte Formulierungen zu entwickeln, das beschlossen vor genau zehn Jahren die Stadt Bochum und das Germanistische Institut der Ruhr-Universität Bochum. Ein Team aus Sprachwissenschaftlern machte sich gemeinsam mit Beschäftigten aus dem Sozial-, Bauordnungs-, Rechts- und Personalamt daran, Bandwurmsätze zu verkürzen, Verklausuliertes aufzulösen und die Texte übersichtlicher sowie freundlicher zu gestalten.
Das Projekt hatte Erfolg: Eine Bürgerbefragung zeigte, dass die überarbeiteten Texte tatsächlich verständlicher waren, und so dauert die Kooperation bis heute an. Gemeinsam werden verständliche Texte erarbeitet und in die eigens entwickelte Datenbank IDEMA (Internet-Dienst für eine moderne Amtssprache) eingestellt. In Schreibwerkstätten trainieren die Beschäftigten zudem, wie man verständlich und trotzdem rechtssicher formuliert. Um auch andere ratsuchende Verwaltungen unterstützen zu können, haben die Sprachwissenschaftler mittlerweile die IDEMA Gesellschaft für verständliche Sprache mbH gegründet. Forschungsarbeiten werden weiterhin am Germanistischen Institut durchgeführt.
Mustertexte und Wörterbuch „Amtsdeutsch – Deutsch“ in einer Datenbank für alle
„Zehn Jahre – eine so lange Zusammenarbeit zum Thema ‚Amtsdeutsch’ zwischen einer Hochschule und einer Stadtverwaltung ist wohl bundesweit einzigartig“, schätzt Michaela Blaha, Gründerin und Geschäftsführerin der IDEMA Gesellschaft für verständliche Sprache. So funktioniert die Zusammenarbeit: Die Bochumer Sprachwissenschaftler überarbeiten Texte, indem sie altertümliche Ausdrücke durch moderne Wörter ersetzen und sperrige Fachwörter leicht verständlich erklären. Juristen stellen sicher, dass sich keine rechtlichen Falschaussagen einschleichen, und die Bochumer Beschäftigten prüfen schließlich die fachliche Richtigkeit. So wurden in unzähligen Arbeitsstunden schon mehrere Hundert Texte erarbeitet und Einträge für das Wörterbuch „Amtsdeutsch – Deutsch“ entwickelt. All diese Ergebnisse werden in die Datenbank IDEMA eingestellt, die gegen einen jährlichen Nutzungsbeitrag von interessierten Verwaltungen genutzt werden kann. Beschäftigte sehen auf diese Weise, dass man statt „Augengläser“ auch „Brille“ schreiben kann und „Lernmittel“ manchmal schlicht „Bücher“ sind. „Durch die Datenbank profitieren alle voneinander und niemand braucht das Rad zweimal zu erfinden“, sagt Prof. Dr. Hans-Rüdiger Fluck vom Germanistischen Institut der Ruhr-Universität Bochum und wissenschaftlicher Beirat von IDEMA, an dessen Lehrstuhl das Projekt startete.
„Massenweise gute Anregungen“
Inzwischen haben sich neun Ämter der Stadt Bochum, unter anderem das Bauverwaltungsamt und das Einwohneramt, an der Zusammenarbeit beteiligt, etwa ein Drittel der Texte in der Datenbank stammt aus der Bochumer Stadtverwaltung. „Die Datenbank ist ein effektives Nachschlagewerk. Bei Texten zu 20 verschiedenen Verwaltungsthemen wird eigentlich jeder fündig“, sagt Claudia Grahner, die bei der Stadt Bochum die Zusammenarbeit mit IDEMA koordiniert. Heinz Siepmann (Leiter des Sachgebiets Strategische Organisations- und Personalentwicklung) ergänzt: „Die Stadt Bochum freut sich auf eine weitere Zusammenarbeit mit den Sprachprofis. Wir werden uns weiter für eine moderne Verwaltungssprache engagieren. Gerade in Zeiten knapper Kassen ist Bürokratieabbau gefragt“.
Prof. Dr. Hans-R. Fluck, Germanistisches Institut der Ruhr-Universität Bochum, Tel. 0234 32 25099, hans.r.fluck@rub.de
Michaela Blaha, IDEMA GmbH, Westring 47, 44787 Bochum, Tel. 0234/588322-0, idema@rub.de
Claudia Grahner, Stadt Bochum, Tel. 0234/910-2076, E-Mail: cgrahner@bochum.de
http://www.ruhr-uni-bochum.de/idema/
Kleines Wörterbuch „Amtsdeutsch – Deutsch“
Für viele umständliche Wendungen gibt es einfache Alternativformulierungen – eine kleine Auswahl aus der Datenbank IDEMA Kommunal:
Statt so – eher so:
Ablichtung – Kopie
ausweislich Ihrer Akte – laut unseren Unterlagen
entrichten – zahlen
nach Eingang Ihres Antrags – sobald Ihr Antrag vorliegt
fernmündlich – telefonisch
bei Nichtteilnahme – wenn Sie nicht teilnehmen
unter Vorbehalt des Widerrufs - … kann widerrufen werden
zwingende Vertretung – gesetzlich vorgeschriebene Vertretung
Falls es einen Anmeldeüberhang geben sollte, würde die Schulleiterin oder Schulleiter ein Aufnahmeverfahren durchführen – Wenn für eine Schule mehr Anmeldungen eingehen als dort Plätze sind, entscheidet die Schulleitung, welche Kinder aufgenommen werden.
http://www.ruhr-uni-bochum.de/idema/
Criteria of this press release:
Journalists
Language / literature
transregional, national
Cooperation agreements, Transfer of Science or Research
German
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