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01/19/2011 12:25

Saar-Professor schreibt mit an neuem Kapitel der Rechtsprechung

Irina Urig Pressestelle der Universität des Saarlandes
Universität des Saarlandes

    Nachtragshaushalt 2010 in NRW vorerst gestoppt

    An dem gestrigen Beschluss des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs in Münster zum Stopp des Nachtragshaushalts 2010 ist ein Professor der Universität des Saarlandes maßgeblich beteiligt: Christoph Gröpl, Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht. Er ist Verfahrensbevollmächtigter der 78 Oppositionsabgeordneten, die gegen den nordrhein-westfälischen Nachtragshaushalt der rot-grünen Regierungsmehrheit im Landtag vorgehen.

    Diese sind der Überzeugung, dass der Nachtragshaushalt wegen einer Erhöhung der Nettoneuverschuldung von über 1,8 Milliarden Euro verfassungswidrig und damit nichtig ist. Der Verfassungsgerichtshof wird darüber voraussichtlich im Februar endgültig entscheiden.

    „Die Oppositionsabgeordneten, die an dieser Klage beteiligt sind, halten es für besonders bedenklich, dass Nordrhein-Westfalen unter anderem kreditfinanzierte Rücklagen in Milliardenhöhe bildet. Vereinfacht gesagt: Das Land nimmt Schulden auf, um dieses Geld anschließend zum Teil auf Konten zurückzulegen“, erklärt Professor Christoph Gröpl.

    Gestern nun habe das Gericht der nordrhein-westfälischen Landesregierung in einer einstweiligen Anordnung aufgegeben, bis zur Entscheidung in der Hauptsache keine weiteren Kredite aufzunehmen. „Damit ist es gelungen, Rechtsprechungsgeschichte zu schreiben. Zum ersten Mal wird in Deutschland eine Regierung effektiv daran gehindert, Schulden zu machen, wenn das auf verfassungsrechtlich schwankendem Boden steht“, sagt Gröpl. Bisher seien die Entscheidungen der Verfassungsgerichte zur Nichtigkeit von Haushaltsgesetzen oft zu spät gekommen, nämlich erst dann, wenn die Kredite schon aufgenommen und die Ausgaben schon geleistet gewesen seien. „Dadurch hat das Haushaltsverfassungsrecht bisher unter einem Autoritäts- und Sanktionsdefizit gelitten. Das ist durch die gestrige Entscheidung des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs beendet worden“, meint der Saarbrücker Professor. Ab sofort müsse sich die Politik gut überlegen, ob sie im Wahlkampf gegenüber den Bürgern Versprechungen mache, die sie hinterher nur über neue Kredite finanzieren könne. „Das ist ein klarer Sieg für unsere Kinder, die nun nicht mehr so einfach mit unseren Schulden belastet werden können“, freut sich Gröpl.

    Fragen beantwortet:

    Professor Dr. Christoph Gröpl
    Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht
    Tel. (0681) 302-3200 oder -64759
    E-Mail: groepl@mx.uni-saarland.de


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    Professor Dr. Christoph Gröpl
    Professor Dr. Christoph Gröpl
    Foto: Uni
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    Criteria of this press release:
    Journalists
    Law
    regional
    Miscellaneous scientific news/publications, Transfer of Science or Research
    German


     

    Professor Dr. Christoph Gröpl


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