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01/31/2011 17:31

Neun Bewerbungen um das Präsidentenamt

Klaus P. Prem Presse - Öffentlichkeitsarbeit - Information
Universität Augsburg

    Am 30. März werden die Kandidat/inn/en feststehen, am 8. Juni wird der Universitätsrat wählen.

    Augsburg/KPP - Zum Bewerbungsschluss (28. Januar 2011) liegen der Universität Augsburg neun Bewerbungen um die ausgeschriebene Stelle der Präsidentin/des Präsidenten der Universität Augsburg vor. Wer Nachfolgerin bzw. Nachfolger des am 8. August 2010 verstorbenen Präsidenten Prof. Dr. Wilfried Bottke werden wird, entscheidet der Universitätsrat der Universität Augsburg in seiner Sitzung am 8. Juni 2011.

    Das zur Wahl führende weitere Verfahren sieht für den Februar und März zunächst die Vorstellung der Bewerber/innen vor einer Auswahlkommission vor, die bereits im November 2010 von der Erweiterten Universitätsleitung und vom Hochschulrat eingesetzt worden ist. Dieser Auswahlkommission gehören an je eine Hochschullehrerin/ein Hochschullehrer der sieben Fakultäten, je eine Vertreterin/ein Vertreter der drei Gruppen der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/innen, der wissenschaftsstützenden Mitarbeiter/innen und der Studierenden sowie die Frauenbeauftragte.

    Am 30. März 2011 wird von der Auswahlkommission eine Vorschlagsliste an den Universitätsrat übergeben und veröffentlicht werden.

    Am 18. Mai 2011 werden die Kandidat/inn/en die Möglichkeit haben, sich in der Sitzung der Erweiterten Universitätsleitung vorzustellen. Die Vorstellung der Kandidat/inn/en vor dem Universitätsrat erfolgt in dessen Sitzung am 25. Mai 2011.

    In seiner Sitzung am 8. Juni 2011 wird der Universitätsrat beschließen, ob er den Wahlvorschlag annimmt. Im Falle eines positiven Beschlusses werden die zwölf Mitglieder des Universitätsrates (siehe http://www.uni-augsburg.de/einrichtungen/universitaetsrat/) die Wahl vornehmen.

    Die Wahlmodalitäten ergeben sich aus dem § 19 Abs. 6 der Grundordnung der Universität Augsburg: Demnach ist der Bewerber oder die Bewerberin gewählt, der oder die im ersten oder zweiten Wahlgang mehr als die Hälfte der Stimmen aller Mitglieder des Universitätsrats auf sich vereint. Erreicht kein Bewerber oder keine Bewerberin diese Mehrheit, so erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern/Bewerberinnen, die im zweiten Wahlgang die meisten Stimmen erhielten.


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    Wer diese Kette ab dem 1. Oktober 2011 tragen wird, entscheidet der Universitätsrat der Universität Augsburg am 8. Juni 2011.
    Wer diese Kette ab dem 1. Oktober 2011 tragen wird, entscheidet der Universitätsrat der Universität ...

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    Criteria of this press release:
    Journalists, all interested persons
    interdisciplinary
    regional
    Personnel announcements, Science policy
    German


     

    Wer diese Kette ab dem 1. Oktober 2011 tragen wird, entscheidet der Universitätsrat der Universität Augsburg am 8. Juni 2011.


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