Jena (06.11.2001) Der von den Koalitionsfraktionen (SPD und Bündnis 90/Die Grünen) vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Juristenausbildung weicht wesentlich von dem ab, was bisher Gegenstand des allgemeinen Konsenses der an der Ausbildungsreform Beteiligten war. So hält der Vorsitzende des Deutschen Juristen-Fakultätentages (DJFT), Prof. Dr. Peter M. Huber, vor allem die Verlagerung des Anteils der universitären Wahlfachprüfung, welche nicht mit den bisher bestehenden Wahlfächern zu verwechseln sind, in Höhe von 50 % auf die Fakultäten für äußerst bedenklich.
Eine Übertragung von Prüfungszuständigkeiten mit einer Quote von 50 % im sog. Wahlfach müsste, so der Vorsitzende Huber, einen entsprechenden Lehr- und Prüfungsanteil in diesem Bereich nach sich ziehen. Das würde die personellen Ressourcen der Fakultäten überfordern und eine Nivellierung der Prüfungsanforderungen zur Folge haben. Vier Schwerpunkt-Klausuren oder mehrere hundert Diplomarbeiten im Semester seien nicht zu bewältigen. Daher hält der Vorsitzende allenfalls eine Fakultätsquote von 25 % für realistisch. Auch würde die Vergleichbarkeit des Abschlusses, der in Zukunft aus einem staatlichen und einem universitären Teil bestehen soll, gefährdet, weil das Niveau des universitären Anteils von Fakultät zu Fakultät unterschiedlich ausfallen und damit letztlich jeder Aussagekraft beraubt würde. Damit aber würde genau das Gegenteil dessen erreicht, was die Reform will: die stärkere Koppelung von Lehre und Prüfung und eine größere Verantwortung der Fakultäten für den Abschluss.
Kontakt: Prof. Dr. Peter M. Huber, Tel.:(03641)942200 und (03641)942206, Fax: (03641)942202
Criteria of this press release:
Law, Politics
transregional, national
Studies and teaching
German
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