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02/24/2011 16:44

Landtag Nordrhein-Westfalen beschließt Abschaffung der Studiengebühren

Dirk Borhart Pressereferat
Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW

    Gebührenfreies Studieren in Nordrhein-Westfalen - Ministerin Schulze: Wendepunkt in der Bildungspolitik

    Der nordrhein-westfälische Landtag hat in seiner heutigen Plenarsitzung das Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren beschlossen. Die derzeit rund 472.000 Studierenden in Nordrhein-Westfalen werden damit ab dem kommenden Wintersemester gebührenfrei studieren können. Wissenschaftsministerin Svenja Schulze sagte in der Plenardebatte: „Nordrhein-Westfalen macht Ernst mit Bildungsgerechtigkeit. Das ist ein Wendepunkt in der Bildungspolitik, von dem jeder vierte Studierende in Deutschland profitiert.“

    „Der Landtag hat heute das Ende der sozialen Auslese qua Bildungsmaut in Nordrhein-Westfalen beschlossen“, so Ministerin Schulze. „Bildungspolitik ist die Sozialpolitik des 21. Jahrhunderts. Sie vermeidet soziale Reparaturkosten und ermöglicht langfristig Mehreinnahmen und Minderausgaben“, sagte die Ministerin unter Hinweis auf eine Studie der OECD, die belegt, dass die öffentlichen Kosten für ein Studium klar hinter den späteren Einnahmen des Staates durch höhere Steuern, Beiträge aus Sozialversicherung und durch ein geringeres Arbeitslosigkeitsrisiko liegen.

    Als Ausgleich für die Studiengebühren werden die Hochschulen jährlich mindestens 249 Millionen Euro zusätzlich zu der Grundfinanzierung der Hochschulen und Hochschulkliniken in Höhe von rund 4,5 Milliarden Euro erhalten. „Damit ist eine verlässliche Finanzierung der Qualität der Lehre in Nordrhein-Westfalen garantiert“, so Schulze. Die Kompensationsmittel müssen zweckgebunden für die Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre verwendet werden.

    Das Extra-Geld wird nach der Anzahl der Studierenden in der 1,5-fachen Regelstudienzeit auf die Hochschulen verteilt. „Das Geld folgt den Studierenden, weil jede Studentin und jeder Student uns gleich viel wert ist“, sagte Schulze zum Verteilmodus. Das Gesetz stellt sicher, dass die Gelder nicht zur Erhöhung der Aufnahmekapazität führen, sondern für zusätzliches Personal wie zum Beispiel Lehrkräfte und Tutoren vorhanden sind. Über die Verwendung der Mittel können zukünftig die Studierenden mitentscheiden.

    Den Gesetzestext und mehr Informationen zur Abschaffung der Studiengebühren finden Sie unter www.wissenschaft.nrw.de.


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    transregional, national
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