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11/06/2001 15:10

Gemeinsamer Vorstoß aus Düsseldorf und Mainz zur Studienfinanzierung

Ralf-Michael Weimar Referat "Presse und Kommunikation"
Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie NRW

    Behler: Studienkontenmodell soll Anreiz für ein zügiges Studium schaffen

    Düsseldorf, 6. November 2001. Mit einem gemeinsamen Vorstoß haben heute die nordrhein-westfälische Bildungsministerin Gabriele Behler und der rheinland-pfälzische Wissenschaftsminister Jürgen Zöllner der Debatte um Studiengebühren und die Studienfinanzierung eine neue Richtung gegeben. Behler und Zöllner stellten in Düsseldorf und Mainz ihr gemeinsames Konzept der Studienkonten vor. Es soll
    - jeder Studentin und jedem Studenten ein gebührenfreies Erststudium sachgerecht und unabhängig vom sozialen Hintergrund ermöglichen.
    - Anreize für ein zügiges Studium schaffen, so dass Studierende kostenfreie Guthaben für weitere Studien(-anteile) und Weiterbildungsmöglichkeiten an den Hochschulen erwerben können, die sonst zukünftig gebührenpflichtig werden.
    - die Finanzierung der Hochschulen noch stärker an die Nachfrage der Studierenden koppeln und somit den Wettbewerb fördern.
    - helfen, ein breiteres Angebot für das berufsbegleitende Lernen zu etablieren.

    "Deutschland braucht nicht weniger, sondern mehr akademisch ausgebildete Menschen", betonte Bildungsministerin Gabriele Behler. Deshalb dürften durch Studiengebühren keine neuen sozialen Hürden errichtet werden. Gleichwohl habe die Gesellschaft Anrecht darauf, dass junge Menschen zügig studierten. Strafgebühren für Langzeitstudierende aber nähmen zu wenig Rücksicht auf die individuellen Lebensumstände, die zu einem langen Studium führen könnten (z. B. Kinder oder eine Berufstätigkeit neben dem Studium). Außerdem böten sie keinen Anreiz für Hochschulen zur Studienreform. Deshalb setzten NRW und Rheinland-Pfalz auf das Konzept der Studienkonten, das Anreize für ein zügiges Studium und eine weitere Hochschulreform schaffe.. Dafür sollen in NRW folgende Eckpunkte gelten:
    - Jeder Studierende in NRW erhält ein Studienkonto in der Einheit Semesterwochenstunden (SWS), dessen Höhe vom jeweiligen Fach abhängt. (Beispiel: 8-semestriger Diplomstudiengang = 160 SWS). Hinzu kommt ein Aufschlag von beispielsweise 20 Prozent.
    - Ihr Studienkonto können die Studierenden verbrauchen, ohne dafür Gebühren zahlen zu müssen. Dabei ist der Zeitraum allerdings auf das doppelte der Regelstudienzeit begrenzt.
    - Ein Guthaben können Studierende aber nur erwerben, wenn sie zügig studieren. Wer sein Studium innerhalb der Regelstudienzeit plus zwei Semester beendet, soll den Rest seines individuellen Studienkontos gutgeschrieben bekommen. Wer sogar schneller als in der Regelstudienzeit fertig wird, erhält einen zusätzlichen Bonus.
    - Wird das Studienkonto innerhalb der Regelstudienzeit überzogen, fallen keine Gebühren an. Studierende aber, die ihr Studienkonto außerhalb dieses Zeitraums überziehen, sollen künftig Gebühren zahlen.
    - Das Studienkonten-Modell macht die konsekutiven Ausbildungsgänge noch attraktiver. Denn unabhängig von der Möglichkeit, im Rahmen eines Bachelor-Studienganges ein Guthaben zu erwerben, soll auch das aufbauende Masterstudium gebührenfrei bleiben. Und das auch noch nach Jahren.

    Bildungsministerin Behler betonte: "Während Studiengebühren für Langzeitstudierende nur Zeitdruck erzeugen, schaffen wir Anreize für ein zügiges Studium. Und wir entwickeln ein Instrument, das die Hochschulen dazu bringt, die Studienreform voranzutreiben und attraktive Studiengänge anzubieten, damit möglichst viele Studierende ihre Guthaben bei ihnen einlösen. Beispielsweise für ein Zweitstudium bzw. Teile davon. Oder auch für Veranstaltungen an unseren Hochschulen, die im Sinne einer persönlichen Weiterbildung besucht werden. Wir werden prüfen, ob das Guthaben auch für eine berufliche Weiterbildung, die unsere Hochschulen in privatrechtlicher Form anbieten, genutzt werden kann."
    Wer kann also unter welchen Umständen künftig in NRW ein Guthaben erwerben und wer muss Studiengebühren bezahlen?

    Ein Guthaben können erwerben:
    - Studierende, die ihr Studium innerhalb der Regelstudienzeit oder noch schneller beenden. Sie behalten den Rest ihres Studienkontos ( das ja die für das Studium nötige Semesterwochenstundenzahl plus 20 Prozent umfasst) und erhalten für jedes Semester, das sie unter der Regelstudienzeit bleiben, noch einen Bonus.
    - Studierende, die im Zeitraum "Regelstudienzeit plus zwei Semester" fertig werden. Sie behalten den Rest ihres nicht verbrauchten Studienkontos als Guthaben.
    Ohne Gebühren bleiben:
    - Alle Studierenden, die ihr Studienkonto nicht überschreiten. Zeitliche Höchstgrenze allerdings ist die doppelte Regelstudienzeit.
    - Alle Studierenden, die zwar ihr Studienkonto überschreiten, aber in der Regelstudienzeit fertig werden.
    Gebühren werden fällig:
    - für Studierende, die ihr Studienkonto sowie die Regelstudienzeit überschreiten.
    - für Studierende, die die doppelte Regelstudienzeit überschreiten.
    Behler betonte, dass es sich bei diesem Konzept um einen Vorschlag handele, der nunmehr politisch diskutiert und im Detail gemeinsam mit den Hochschulen ausgearbeitet werden müsse. Dazu soll eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet werden. Ziel sei es, das Studienkontenmodell spätestens bis zum Sommersemester 2004 einzuführen. Zwischen NRW und Rheinland-Pfalz könnte ein Staatsvertrag geschlossen werden, damit Studierende ihre Guthaben in beiden Ländern einlösen können. Ferner werden Gespräche mit anderen Bundesländern geführt, damit diese sich dem neuen Konzept anschließen.
    Behler: "Ich hoffe, mit diesem Konzept Bewegung in die verhärtete Debatte über die Einführung von Studiengebühren bringen zu können. Ich halte unseren Vorschlag für das intelligentere Modell. Das wollen wir umsetzen."


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    Criteria of this press release:
    interdisciplinary
    transregional, national
    Studies and teaching
    German


     

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