Baden-württembergische Universitäten stellen weitergehende Forderungen an den Bund
Das Plenum der HRK hat in seiner Sitzung am 6. November die Pläne des Bundes zur Reform des Hochschuldienstrechts unter den gegenwärtigen Bedingungen abgelehnt. Maßgeblich für die Ablehnung seien die Vorgabe der Kostenneutralität und die fehlende Bereitschaft vieler Bundesländer, zusätzliche Finanz-mittel für die Leistungszulagen der Hochschullehrer bereitzu-stellen. Auch sollen die Universitäten für die neueinzurichten-den Juniorprofessoren bessere Gehälter zahlen können als die im Gesetz vorgesehenen 3.070 Euro.
"Die Forderungen der HRK gehen uns jedoch nicht weit genug", stellte Peter Hommelhoff, Rektor der Universität Heidelberg, fest. "Wir wollen eine deutliche Erhöhung schon bei den Grund-gehältern, sonst werden die Hochschulen in Zukunft nicht mehr konkurrenzfähig bleiben. Außerdem ist eine solche Erhöhung dem Selbstverständnis der Hochschulen geschuldet." Wissen-schaft als Beruf müsse für den Nachwuchs attraktiv sein; hier dürfe das neue Gesetz keine falschen Signale setzen.
"Hinsichtlich der Rahmenbedingungen für das neue Dienstrecht gehen wir konform mit Wissenschaftsminister Frankenberg", sagte der Vorsitzende der baden-württembergischen Rektoren-konferenz, der Freiburger Rektor Wolfgang Jäger. Der Forde-rungskatalog der Universitäten und des Landes müsse erfüllt werden.
Die baden-württembergischen Universitäten hoffen, dass die Kernpunkte für eine wissenschaftsgerechte Dienstrechtsreform
- Verzicht auf den Ansatz der Kostenneutralität der Gesamtreform und Absicherung der finanziellen Ausstattung der Hochschulen für eine leistungsorientierte Vergütung,
- deutliche Erhöhung der Grundgehälter einschließlich leistungsbezogener Altersversorgung,
- Beibehaltung der Habilitation
noch in das Gesetzgebungsverfahren einfließen werden. "Sonst wird dem Wissenschaftssystem in Deutschland großer Schaden zugefügt" befürchtet Wolfgang Jäger.
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Katharina Kadel
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Telefon 0711 120 933 60
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