Gütersloh, 20. Dezember 2001. Nach der heutigen Bundesratsentscheidung steht und fällt die Umsetzung der Dienstrechtsreform mit der Ausgestaltung durch die Bundesländer. Dies geht aus einem Positionspapier des CHE hervor. "Die Länder sollten die belassenen Freiräume so weit wie möglich an die Hochschulen weiterreichen. Unbedingt muss ein neues Verordnungsgestrüpp vermieden werden", so Prof. Dr. Detlef Müller-Böling, Leiter der Gütersloher "Denkfabrik" für Hochschulentwicklung.
Die Leistungs- und Innovationsfähigkeit der Hochschulen soll durch eine anreizorientierte Besoldung der Professoren gestärkt werden. Für junge Wissenschaftler soll die Einführung der Juniorprofessur die Möglichkeit schaffen, unabhängig zu forschen und zu lehren. Ob diese Ziele der Dienstrechtsreform sich einstellen werden oder ob sie genau entgegengesetzt wirkt, ist derzeit offen. Das CHE konstatiert "blinde Flecken" in der Bundesregelung, die nun in den Blick genommen werden müssen.
Für wissenschaftsadäquate Anreizsysteme müssen handhabbare Methoden der Leistungsbemessung gefunden werden, die tatsächlich motivierend wirken. Dabei kann es nicht nur um Geld gehen. Arbeitsbedingungen, Forschungsmöglichkeiten, Ausstattung und vieles mehr spielen eine Rolle. Wie das im Einzelfall zu machen ist, dafür kann es keine landesweiten Regeln geben. Unterschiedliche Bedingungen und Kulturen, beispielsweise in den einzelnen Fachbereichen, aber auch verschiedene Aufgabenbereiche müssen berücksichtigt werden.
Ähnliches gilt für die Juniorprofessuren. Hier wird die Haltung und Handhabung der Hochschulen für die tatsächliche Wirkung der Neuregelung entscheidend sein. Wenn die Bedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs strategisch verbessert werden sollen, darf die Alternative nicht lauten: Unterordnung oder Unterausstattung. "Juniorprofessuren können dann positiv wirken, wenn sie von den Hochschulen als strategisches Instrument für die Personal- und Hochschulentwicklung und die Profilbildung genutzt werden", heißt es dazu im Positionspapier des CHE.
Insgesamt kann die Dienstrechtsreform nur dann die gewünschten Ziele erreichen, wenn sie einen Schritt zu erhöhter Finanz-, Personal- und Organisationsautonomie bedeutet. "Ein neuer Bürokratismus, der den Hochschulen übergestülpt wird, würde die Ziele der Dienstrechtsreform in ihr Gegenteil verkehren", sagt Prof. Dr. Müller-Böling.
Rückfragen an: Johanna Witte, Tel.: 05241-976154, E-Mail: johanna.witte@che.de
Das detaillierte "Positionspapier des CHE zur Dienstrechtsreform" steht im Internet unter www.che.de zur Verfügung. Dort finden Sie auch das CHE.tboard und können sich an der Diskussion wichtiger Fragen zur Dienstrechtsreform beteiligen.
Criteria of this press release:
interdisciplinary
transregional, national
Science policy, Studies and teaching
German
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