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01/15/2002 11:32

Erklärung der TU Dresden zum Hochschulkonsens

Karsten Eckold Pressestelle
Technische Universität Dresden

    Die Technische Universität Dresden begrüßt nach wie vor nachdrücklich die Absicht der Landesregierung, den sächsischen Hochschulen über den aus Haushaltsgründen notwendigen Stellenabbau hinaus Planungssicherheit zu geben.
    Die Verhandlungen hierzu befinden sich in einer Sackgasse. Statt über gemeinsame Studiengänge, die Zusammenlegung von Verwaltungs- und Dienstleistungseinrichtungen und die Durchlässigkeit zwischen den Universitäten und Fachhochschulen zu beraten, wird im Wesentlichen nur noch über eine proportionale Stellenkürzung gesprochen.
    Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat dem leider erheblichen Vorschub geleistet, indem es diese proportionale Aufteilung des Abbaupotenzials zwischen den Universitäten vorgeschlagen hat, ohne dass eine entsprechende Strukturplanung vorliegt.
    Die Technische Universität Dresden hält diesen Ansatz des SMWK nicht für sachgerecht und lehnt dieses Konzept ab. Es missachtet die Empfehlungen der Sächsischen Hochschulentwicklungskommission. Die Technische Universität Dresden ist überzeugt, dass eine wesentliche Chance zur Erneuerung des sächsischen Hochschulwesens verspielt wird, wenn nach diesem Konzept verfahren werden sollte.
    Die Leitung der Technischen Universität Dresden hat dementsprechend folgende Thesen zum Sächsischen Hochschulkonsens beschlossen:
    1. Um die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Hochschulen national und international zu sichern, ist es dringend erforderlich, sowohl das sächsische Hochschulsystem insgesamt als auch die Strukturen innerhalb der einzelnen Hochschulen umzubauen. Diese Forderung entspricht den Empfehlungen der Sächsischen Hochschulentwicklungskommission (SHEK).
    Wettbewerbsfähigkeit meint dabei, dem Vergleich mit gleichwertigen Universitäten und Fachhochschulen standzuhalten. Ein wichtiger Punkt der Strukturplanung ist der Ausbau von Weiterbildungsangeboten.
    2. Basis des in den kommenden Jahren erforderlichen Stellenab- und -umbaus muss ein hochschulübergreifender Landeshochschulplan sein, dessen Erarbeitung dem Wissenschaftsministerium - gegebenenfalls in Verbindung mit einem Landeswissenschaftskuratorium - obliegt. Im Rahmen des Gesamtplans muss jede einzelne Hochschule ihr spezifisches Profil definieren und stärken. Die Strukturplanung ist ein iterativer, vielstufiger Prozess zwischen allen Hochschulen sowie den Hochschulen und dem Wissenschaftsministerium. Prämisse der Planung muss in erster Linie die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit des sächsischen Hochschulsystems insgesamt sein - nicht der Wettbewerb der sächsischen Hochschulen untereinander. Landesweit ist eine Vielfalt an Studienangeboten zu sichern.
    3. Um innovative Angebote zu ermöglichen, sind entsprechende Anschubfinanzierungen von Personal, Geräteausstattungen, wissenschaftlicher Literatur und Räumen erforderlich.
    4. Der Ausbau zweistufiger Studiengänge ist von großer Bedeutung. Gerade zweistufige Studiengänge (Bachelor/Master) bieten die Chance zur größeren Durchlässigkeit zwischen den Hochschularten (Universitäten und Fachhochschulen) sowie zwischen Hochschulen verschiedener Standorte (regionale Verbundsysteme). Um dies zu erreichen, sind die Angebote der einzelnen Hochschulen aufeinander abzustimmen. In diesen Prozess der landesweiten Abstimmung zwischen den Hochschulen sind auch die Berufsakademien einzubeziehen.
    5. Erst auf der Basis derartiger Strukturentwicklungen wird es möglich, den notwendigen Stellenabbau an den einzelnen Hochschulen sowie erforderliche Stellenverlagerungen zwischen den Hochschulen nicht willkürlich nach zufällig freien oder frei werdenden Stellen zu vollziehen.
    Da dies in der Regel nur über einen langen Zeitraum realisierbar ist, muss der Stellenabbau über den gesamten Planungszeitraum bis 2010 gestreckt und vom Land finanziell abgefedert werden, d. h., dass Personal aus abgebauten Stellen übergangsweise bis zum Ausscheiden finanziert wird.
    6. Der Ab- und Umbauprozess wird in vielen Fällen zur Versetzung von Professoren und wissenschaftlichen Mitarbeitern an andere sächsische Hochschulen führen. Auch hierfür sind finanzielle Puffer erforderlich.
    7. Der gesamte Prozess der Umstrukturierung der sächsischen Hochschullandschaft ist nur in einem Klima der Planungssicherheit möglich.
    Das heißt auch:
    * keine weiteren Stellenkürzungen über den geplanten Stellenabbau hinaus
    * keine Stellensperren
    * keine Haushaltssperren für die Hochschulen
    * Sicherung des Sachmittelhaushaltes über die gesamte Laufzeit
    * angemessene Anpassung an die Kostensteigerungen, zumindest der Betriebskosten für Gebäude und Liegenschaften
    * Anpassung des Personalbudgets an die Tarifsteigerungen.
    Die TU Dresden ist davon überzeugt, dass ein Hochschulkonsens im Sinne der hier formulierten Thesen vorteilhaft für alle sächsischen Hochschulen ist. Denn das sächsische Hochschulsystem wird am Ende dieses gemeinsamen Strukturierungsprozesses wettbewerbsfähiger und innovativer sein.

    Prof. Dr. rer. nat. habil. Achim Mehlhorn
    Rektor der TU Dresden


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    Criteria of this press release:
    interdisciplinary
    regional
    Science policy
    German


     

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