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08/11/2011 17:45

Leistungsbezüge in der W-Besoldung

Theo Hafner Pressestelle
HIS Hochschul-Informations-System GmbH

    Vor sechs Jahren wurde das Leistungsprinzip in die Professorenbesoldung eingeführt. Aber wer kann die Leistungen der Professorinnen und Professoren beurteilen? Wie kann das Bewertungsverfahren gestaltet werden, und welche Wirkungen sind festzustellen? Diese Fragen hat HIS im Auftrag der Universität der Künste (UdK) Berlin für das dort angewandte System der Gewährung von Bezügen für besondere Leistungen untersucht und Empfehlungen zur Weiterentwicklung ausgesprochen.

    Professorinnen und Professoren in W-Besoldung haben an der UdK Berlin einmal im Jahr die Möglichkeit, Bezüge für besondere Leistungen in Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung und Nachwuchsförderung zu beantragen. Die Anträge werden durch eine hochschulintern besetzte Vergabekommission anhand eines festgelegten Kriterienkatalogs geprüft und bewertet. Auf der Basis eines Vorschlags der Kommission trifft der Präsident die abschließende Entscheidung über die Gewährung der Bezüge.

    „Allerdings hat er dabei keinen wirklichen Entscheidungsspielraum und kann dadurch auch das Gesamtbesoldungsgefüge nicht mitsteuern“, erläutert Dr. Michael Jaeger, Leiter des Evaluationsprojekts bei HIS-HF, eines der wesentlichen Ergebnisse. Denn zur Sicherung der Wissenschaftsadäquatheit des Verfahrens ist der Präsident inhaltlich an die Beurteilung der Leistungen durch die Vergabekommission gebunden. Gleichzeitig ergibt sich die Höhe der Bezüge automatisch dadurch, dass für jede Leistungsstufe feste Beträge in der Vergabesatzung vorgesehen sind. Der Präsident kann also weder Einfluss auf die inhaltliche Bewertung der Leistung noch auf die Höhe der Leistungsbezüge nehmen. „Ein Ausweg könnte hier sein, dass man für die Leistungsstufen Betragsspannen vorsieht, innerhalb derer der Präsident künftig die genaue Höhe der Bezüge festlegt“, führt Jaeger aus.

    Weitere Schwierigkeiten zeichnen sich für die Zukunft dadurch ab, dass sowohl die Dekaninnen und Dekane, die eine Stellungnahme zu den einzelnen Anträgen abgeben, als auch Mitglieder der Vergabekommission ebenfalls w-besoldet sein werden und dann in einer direkten Konkurrenz zu den Antragsteller(inne)n stehen. Hier ist zu überlegen, auf eine Dekanstellungnahme zu verzichten und in die Vergabekommission nur solche Personen zu entsenden, die den maximalen Umfang ruhegehaltsfähiger Leistungsbezüge bereits erreicht haben oder seit kurzer Zeit aus der aktiven Professorentätigkeit ausgeschieden sind. Im Bedarfsfall sollte die Kommission externe Gutachter(innen) zu Rate ziehen.

    Insgesamt überwiegen die positiven Evaluationsergebnisse: Das von der UdK installierte Verfahren steht im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und den Eckpunkten, die die Berliner Senatsverwaltung definiert hat. Durch die Kombination eines Antragsverfahrens mit einer Bewertung durch eine fachlich besetzte Vergabekommission ist die Wissenschaftsadäquatheit gewahrt. Der Katalog der Leistungskriterien aus der Satzung der UdK erscheint einer künstlerischen Hochschule angemessen und kann anhand von Vorschlägen der Vergabekommission behutsam weiterentwickelt werden. Mit Blick auf die bisherigen Wirkungen sind keine Hinweise auf systematische Fehlsteuerungen, etwa die Benachteiligung bestimmter Personengruppen, festzustellen.

    Für die Evaluation des Verfahrens arbeitete HIS-HF die rechtlichen Rahmenbedingungen und den einschlägigen Forschungsstand zur W-Besoldung auf und führte Interviews und Gruppengespräche mit allen am Vergabeverfahren beteiligten Akteuren. Neben der Hochschulleitung waren dies insbesondere erfolgreiche und nicht erfolgreiche Antragsteller(innen), Dekaninnen und Dekane der Fakultäten, die Mitglieder der Vergabekommission sowie Mitarbeiter(innen) der Verwaltung.

    Zum Hintergrund:
    Mit dem Gesetz zur Reform der Professorenbesoldung vom 16. Februar 2002 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats die Einführung der Besoldungsordnung W für Professorinnen und Professoren beschlossen. Die Besoldungsgruppen W 1 bis W 3 sind gekennzeichnet durch Grundgehälter, die im Vergleich zur früheren C-Besoldung niedriger ausfallen, aber durch variable Leistungsbezüge ergänzt werden können. Dies betrifft zum einen Bezüge aus Anlass von Berufungs- und Bleibeverhandlungen, zweitens Funktionszulagen für bestimmte Funktionen im Rahmen der Hochschulselbstverwaltung (z. B. Präsident(in), Dekan(in)) und drittens Bezüge für besondere Leistungen in Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung und Nachwuchsförderung. Die Länder haben entsprechende Änderungen in ihren Landesbesoldungsgesetzen vorgenommen und dazu passende Leistungsbezügeverordnungen erlassen; nur Berlin hat auf eine solche Verordnung verzichtet. Dabei wurden bestimmte Regelungsbefugnisse an die Hochschulen weitergegeben, darunter die Ausgestaltung der Verfahren zur Gewährung der Bezüge für besondere Leistungen. Mit diesen hochschulinternen Verfahren liegen inzwischen Erfahrungen aus mehreren Durchläufen vor.

    Das Evaluationsgutachten „Leistungsbezüge in der W-Besoldung. Evaluation des Verfahrens zur Gewährung besonderer Leistungsbezüge an der Universität der Künste Berlin“ ist in der Reihe HIS:Forum Hochschule (Nr. 16|2011) erschienen und steht Interessierten unter http://www.his.de/pdf/pub_fh/fh-201116.pdf als PDF-Download kostenlos zur Verfügung. Eine Printversion kann gegen eine Schutzgebühr von 10 Euro direkt bei der HIS Hochschul-Informations-System GmbH bestellt werden.


    More information:

    http://www.his.de/pdf/pub_fh/fh-201116.pdf - Download von Forum Hochschule 16|2011


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    Criteria of this press release:
    Journalists, Scientists and scholars
    interdisciplinary
    transregional, national
    Science policy, Scientific Publications
    German


     

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