(Berlin, 5. März 2002) "Risiken und Nebenwirkungen beim Jobben müssen Studierende einschätzen können", erklärte heute der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW), Dieter Schäferbarthold. Das DSW hat dazu einen neuen Flyer "Jobben 2002" erstellt. Bei 325 Euro-Jobs, bei mehr als geringfügiger Beschäftigung oder beim Jobben während der Semesterferien unterscheiden sich steuer- und sozialversicherungsrechtliche Bedingungen.
"Die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bedingungen sind dermaßen kompliziert, dass wir diese einmal in Grundzügen übersichtlich dargestellt haben. Studierende müssen aufpassen, dass sie nicht über 7.188 Euro im Jahr (inkl. BAföG-Zuschuss) verdienen. Dann entfallen nämlich das Kindergeld oder die entsprechenden Steuerfreibeträge, die die Eltern erhalten", informierte der Generalsekretär.
Die Höhe der BAföG-Förderung ändere sich nicht, wenn das Einkommen der Studierenden 352,26 Euro/mtl. nicht übersteige. Alles darüber hinaus würde angerechnet.
Die 16. Sozialerhebung des DSW zeige, dass jeweils zwei Drittel aller Studierenden (67 %) während der vorlesungsfreien bzw. in der Vorlesungszeit des Sommersemesters 2000 erwerbstätig waren - auf die ein oder andere Art, in unterschiedlichem Umfang und mit variierender Regelmäßigkeit.
Der Flyer "Jobben 2002" steht auf den Internetseiten des DSW unter www.studentenwerke.de/bafoeg/index.htm.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Marijke Lass, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon 0 30/28 49 71 22, E-Mail: lass@studentenwerke.de
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