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01/20/2012 12:37

TU Berlin: Erfolgreich im Berliner Programm für Chancengleichheit

Stefanie Terp Presse- und Informationsreferat
Technische Universität Berlin

    Neun Anträge der TU Berlin wurden bewilligt

    Die TU Berlin hat mit ihren Anträgen im „Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre, 2012-2015“ sehr erfolgreich abgeschnitten. Von den zehn eingereichten Anträgen wurden neun bewilligt. Das betrifft vier Anträge zur Einrichtung einer W1-Juniorprofessur, drei Anträge zur Förderung einer W2-Professur auf Zeit, einen Antrag auf eine Gastprofessur sowie einen Antrag zur Förderung von Abschlussstipendien für Promovendinnen.

    Die Fakultät I Geisteswissenschaften konnte nun ihren Antrag auf Förderung einer Gastprofessur durchsetzen. Die vier Anträge auf eine W1-Juniorprofessur wurden der Fakultät II Mathematik und Naturwissenschaften sowie der Fakultät V Verkehrs- und Maschinensysteme bewilligt. Die drei W2-Professuren auf Zeit gehen an die Fakultät II Mathematik und Naturwissenschaften, die Fakultät III Prozesswissenschaften und die Fakultät VII Wirtschaft und Management. Bewilligt wurde auch ein Programm, das für die kommenden vier Jahre Abschlussstipendien für Promovendinnen an der TU Berlin vergibt. Die Ausschreibung für April 2012 beginnt jetzt.

    Finanziert wird das Programm von der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und mit Eigenmitteln der Hochschulen.

    Ein besonderer Erfolg sind die drei eingeworbenen W2-Professuren auf Zeit. Allein für die Förderung von vorgezogenen Nachfolgeberufungen und befristeten W2-Professuren gingen beim Berliner Programm für Chancengleichheit 52 Anträge ein, von denen 19 bewilligt wurden. Die TU Berlin konnte sich mit drei von vier Anträgen in dieser Förderlinie behaupten.

    Die hohe Bewilligungsquote an der TU Berlin spricht zum einen für die Qualität der eingereichten Anträge, zum anderen wird aber auch eine Besonderheit der TU-Anträge gewürdigt. Alle beantragten Professuren werden – so der Standard der Universität – mit jeweils einer vollen wissenschaftlichen Mitarbeiterstelle für die gesamte Laufzeit der Professur ausgestattet, sodass die Professorinnen auf Augenhöhe mit ihren Kolleginnen und Kollegen auf Strukturstellen arbeiten und forschen können. Damit setzt die Universität mit der Zustimmung aller beteiligten Gremien ein deutliches Zeichen für die Akzeptanz der Frauenförderung an der Universität.

    Die TU Berlin fördert mit ihrer Gleichstellungspolitik einen Wettbewerbsfaktor, der zentral auf die Profil- und Qualitätsentwicklung wirkt. Mit der erfolgreichen Beteiligung am Berliner Programm für Chancengleichheit, die maßgeblich unter der Federführung der Zentralen Frauenbeauftragten Dr. Andrea Blumtritt koordiniert wurde, demonstriert die TU Berlin ihr Selbstverständnis: Chancengleichheit der Geschlechter ist eine Bereicherung für die Hochschule und trägt maßgeblich zur Wettbewerbsfähigkeit bei.

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    Weitere Informationen erteilt Ihnen gern: Dr. Andrea Blumtritt, Zentrale Frauenbeauftragte der TU Berlin, Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin, Tel.: 030/314-21439, E-Mail: andrea.blumtritt@tu-berlin.de


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    transregional, national
    Science policy
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