idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instance:
Share on: 
03/15/2012 15:08

Alkoholmessgerät in KFZ wird ab 1. Juli 2012 Pflicht

Marie de Chalup Wissenschaftliche Abteilung
Wissenschaftliche Abteilung, Französische Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland

    Ab dem 1. Juli 2012 ist jeder Halter eines Kraftfahrzeugs verpflichtet, ein unbenutztes und sofort einsatzbereites Gerät zur Messung des Atemalkohols mitzuführen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Halter von Krafträdern mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm.

    Ab dem 1. Juli 2012 ist jeder Halter eines Kraftfahrzeugs verpflichtet, ein unbenutztes und sofort einsatzbereites Gerät zur Messung des Atemalkohols mitzuführen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Halter von Krafträdern mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm.

    Das Alkoholmessgerät, auch Alkoholtest genannt, gibt den in der Atemluft enthaltenen Alkoholgehalt an. Ein Fahrverbot besteht ab einem Atemalkoholgehalt von 0,25 mg/l. Der Alkoholtest muss den vom Hersteller vorgesehenen Gültigkeitsbedingungen, insbesondere dem Verfallsdatum entsprechen und wird mit einer Kennzeichnung des Herstellers versehen, mit der seine Echtheit bestätigt wird. Der Halter eines Fahrzeugs, das in einer zugelassenen Werkstatt mit einer elektronischen Alkohol-Wegfahrsperre ausgerüstet wurde, entspricht den Vorschriften.

    Kann der Fahrer bei einer Verkehrskontrolle kein unbenutztes Alkoholmessgerät vorzeigen, wird ab dem 1. November 2012 ein Bußgeld in Höhe von € 11,00 verhängt, das an Ort und Stelle bezahlt werden muss.

    Mit dieser und anderen Maßnahmen nimmt die Regierung den Kampf gegen die hohen Opferzahlen von Verkehrsunfällen auf und setzt dabei auf freiwillige Selbsttests sowie den eventuellen Verzicht auf das Autofahren.

    Diese Regelung gilt ebenfalls für ausländische Kraftfahrer, die ihren Urlaub in Frankreich verbringen wollen oder sich auf der Durchreise befinden.

    Quelle:
    - Mitteilung auf der offiziellen Webseite der französischen Verwaltung – 06.03.2012 - http://www.service-public.fr/actualites/002384.html

    Übersetzerin: Jana Ulbricht, jana.ulbricht@diplomatie.gouv.fr


    Images

    Criteria of this press release:
    Business and commerce, Journalists, Scientists and scholars
    Traffic / transport
    transregional, national
    Organisational matters
    German


     

    Help

    Search / advanced search of the idw archives
    Combination of search terms

    You can combine search terms with and, or and/or not, e.g. Philo not logy.

    Brackets

    You can use brackets to separate combinations from each other, e.g. (Philo not logy) or (Psycho and logy).

    Phrases

    Coherent groups of words will be located as complete phrases if you put them into quotation marks, e.g. “Federal Republic of Germany”.

    Selection criteria

    You can also use the advanced search without entering search terms. It will then follow the criteria you have selected (e.g. country or subject area).

    If you have not selected any criteria in a given category, the entire category will be searched (e.g. all subject areas or all countries).